Die große Programmreform auf Massengeschmack ab September 2018

N Blumenstrauss und ne Schachtel Pralinen müssen drin sein!

Da ist wohl was dran… ich drück dir dann die Daumen, dass sich nicht doch ein Lebenszeitabonnent die Mühe macht, die ganze Sache zum Prozess zu bringen. :wink:

Ich weiß, dass du seit 3 Tagen versuchst, dieses herbeizureden - aber leider wirst du damit keinen Erfolg haben. Tut mir Leid :wink:

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Zum Prozess müsste es immer noch ein Richter bringen. Das wird er aber vor lachen nicht können.

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Naja, stimmt so nicht ganz. Ich kann dich morgen ohne weiteres auf 10 Millionen verklagen. Kommt dann auch zum Prozeß. Nur wenn ich keinen Grund dazu gehabt habe, hab ich dann halt auch die Prozeßkosten am Hals (Gericht, mein Anwalt, dein Anwalt).

Hab keine Lust, über so einen Tinnef zu diskutieren. Lies es einfach selbst nach.

Eine Klage ist zulässig, wenn sämtliche Prozessvoraussetzungen (= Sachurteilsvoraussetzungen) vorliegen. Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen stets von Amts wegen (vgl. § 56 ZPO). Sind nicht einmal die wichtigsten Formalien („echte Prozessvoraussetzungen“) eingehalten, wird die Klageschrift dem Beklagten gar nicht erst zugestellt.

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Ich verfolge die Diskussion jetzt eine Weile. Es bringt nichts mit Leuten zu diskutieren die bis über beide Schultern im…des Geschäftsführers zu stecken scheinen.

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Du scheinst dich zwar schon mit einigen Lebenszeitabonnenten geeinigt zu haben, dennoch gibt es hier Forum welche, die mit deiner Lösung nicht zufrieden sind - und die Dunkelziffer dürfte wohl auch was größer ausfallen. Ich könnte mir bei deiner Selbstsicherheit echt in den Arsch treten, dass ich damals für 100 Euro nicht zugeschlagen habe, denn ich würde mir das nicht gefallen lassen. Für mich ist dies auch der letzte Post in diesem Thread, denn du hast dich nun abschließend geäußert und klar gemacht, dass du freiwillig nicht den gesamten digitalen Content für Lebenszeitabonnenten freigeben wirst. Ob du dir damit wirklich einen Gefallen getan hast (besonders in Hinsicht auf deine Glaubwürdigkeit), wird wohl die Zukunft zeigen… :kissing_heart:

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Naja, ein bisschen arg holgermäßig, oder?

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Wie willst du das sonst interpretieren das die 100 Abos damals in wenigen Minuten weg waren?

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Ich bitte euch: Nur gestandene Fans zahlen einen Betrag größer oder gleich 100 Euro an Holger, um bis zum jüngsten Tag holgermäßige Unterhaltung zu bekommen. Manche machen das sogar gänzlich ohne Gegenleistung - regelmäßig. Wer sollen denn diese ominösen Rabattfüchse sein?

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Was für eine menschlich unterirdische Reaktion eines Forum-Admins.
Pfui Teufel, wie erbärmlich.

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@ bncbang

Danke für die Links.

@ rdml:

Das ist übrigens auch das Argument, das ExtraKlaus anwendet. Nur dort akzeptierst du es nicht und versuchst selbst, drumherum zu argumentieren.

Ich sehe nicht, wo er eine erfolgreiche Reductio durchführt. Er bräuchte dazu eine Prämisse, die offenkundig unsinnig ist - siehe meinen Original-Beitrag, wo ich diese (implizite) Prämisse expliziert habe. Wenn Du meinst, dass er eine solche Prämisse nicht braucht, oder dass sie doch vernünftig ist, dann nur zu.

Um nur ein vorgebrachtes Beispiel zu wiederholen: Was wäre, wenn die Videos in der Schatzkiste ausschließlich per DVD an die Premium-Abonnenten geschickt würde? Sie entsprächen dann Barus und deiner Logik zufolge keinem digitalen Content mehr und dürften in eurer Logik auch dem LZ-Abo nicht zugerechnet werden.

Warum sollte dies aus unseren Prämissen folgen? Und aus welchen denn konkret?
Wir argumentieren, dass die Zusicherung von MG an Interessenten naheliegenderweise so zu verstehen ist (und von den meisten Leuten auch so verstanden wird), dass ZUMINDEST der digitale Content dabei ist. Über andere Fälle kann man streiten. (Wobei ich sagen würde: Wenn solche DVDs regelmäßig erstellt werden, dann bieten sie Content der üblichen Art, wenn auch über einen anderen Träger, und daher gehören sie auch zu den versprochenen Leistungen.)

Wie geht denn Dein Argument? Doch etwa so:

  1. Eine Firma verspricht Leistungen, und es ist Interpretationssache was dazu gehört.
  2. Es gibt Produkte der Form X.
  3. Es gibt Produkte der Form Y.
  4. Also darf man nicht der Meinung sein, dass X zu den versprochenen Leistungen gehört, außer man ist der Meinung, dass Y auch dazu gehört.

Das ist doch ein offensichtlicher Fehlschluss - wieso sollte 4) denn aus den Prämissen folgen? Oder wo soll 4) denn sonst herkommen? Und wenn 4) würde, dann würden auch Holger und alle, die ihn verteidigen, unlogisch handeln.

Du misst daher mit zweierlei Maß und argumentierst nicht neutral.

Weil es zwei Seiten gibt, die jeweils eine andere Meinung darüber haben, wie das LZA-Angebot sinnvoll zu interpretieren ist, und weil ich meine, dass die besseren Argumente auf unserer Seite liegen?
Jeder, der nicht meint, dass Holger absolut „alles“ geben muss, muss eine Grenze ziehen. Ihr und wir. Welche Grenze sinnvoller ist, ist eine Frage der konkretenAnalyse. Es hat aber nichts mit Inkonsequenz oder Doppelmoral zu tun, wenn man der Meinung ist, dass die Argumente auf der einen Seite stärker sind als auf der anderen.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass die Formulierungen sehr eindeutig sind im Sinne der Kritik:

Das bedeutet: Wer ein solches Lebenszeit-Abo erwirbt, ist für immer Komplett-Abonnent von Massengeschmack-TV ohne jemals wieder etwas dafür bezahlen zu müssen. Es bedeutet, immer Zugang zu allen Bereichen von Massengeschmack-TV zu haben – natürlich auch, wenn weitere Bereiche und Magazine dazu kommen (und daran arbeiten wir derzeit kräftig).

Das wird doch jeder so verstehen, dass demjenigen, der ein LZA eingeht, das komplette Angebot (auch das künftige) zur Verfügung steht, welches abonnierbar ist, und zwar ohne, dass er je wieder etwas zahlen muss.

Eine ernst gemeinte Frage mit Bitte um Beantwortung:

Wenn Du recht hast und das so formuliert ist, dass der normale Mensch das NICHT so versteht, dass da aller digitale Content dabei ist, der heute oder auch in der Zukunft abonnierbar ist: Wie müsste denn dann eine Formulierung lauten, die der normale Mensch so versteht, dass tatsächlich der gesamte Content dabei ist??

Ich bin mal wirklich sehr gespannt, ob jemand diese Frage beantwortet.

@ Harald:

Ich behaupte nirgendwo, dass MG generell „unvertrauenswürdig“ sei. Aber wenn ich ein LZA abschließen würde, das den Eindruck vermittelt, dass ich heute und künftig immer „allen“ Content kriege, und wenn ich kein Risiko eingehen wollt: Dann würde ich mich schon erkundigen, ob „alles“ auch wirklich „alles“ ist. Ist das denn so irrational Deiner Meinung nach den Erfahrungen der Vergangenheit?

@ Fernsehkritiker:

Du scheinst unter “MG-Universum” etwas anderes zu verstehen als ich -…

Universum wird normalerweise doch als das verstanden, was alles - was zu einem bestimmten Bereich gehört - beinhaltet. Das MG-Universum wäre dann alles, was zu MG gehört - wobei aus dem konkreten Kontext klar ist, dass das natürlich nur alles gemeint sein kann, was man als Kunde beziehen kann. So wird das Wort „Universum“ im Allgemeinen gebraucht, sofern es nicht einfach den Kosmos bezeichnet, und das liegt schon in der Etymologie:

lateinisch universum, substantiviertes Neutrum von: universus = ganz, sämtlich; allgemein; umfassend, eigentlich = in eins gekehrt, zu: unus = einer, ein Einziger und versus = gewendet
Duden | Universum | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft

Eine Interpretation, nach der die umfassende Gesamtheit des regulär abonnierbaren digitalen MG-Contents nur einen Teil (wenn auch einen Großteil) des regulär abonnierbaren digitalen MG-Contents beinhaltet, ist ein wenig idiosynkratisch und dürfte den „naiven“ Kunden überraschen.

Ich kann Dein Anliegen natürlich nachvollziehen und halte das ganze Modell der LZA für problematisch - ich selbst hätte allerhöchstens Zehn-Jahres-Abos vergeben. Aber ich finde es dennoch nicht gut, wenn man Worte so dreht und wendet, dass am Ende etwas anderes herauskommt als das, was das Gegenüber seinerzeit naheliegenderweise verstanden haben muss, als man ihm eine Zusage gegeben hat. Egal, ob das nun rein rechtlich gerade noch geht oder schon nicht mehr.

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War das so? Habe das nicht mehr so in auf dem Schirm.
Aber um Deine Frage zu beantworten: Nicht anders, wie ich es geschrieben hatte. :wink:

Die Menge an verwendeten Fremdwörtern führt nicht zu dem Eindruck, den du hinterlassen willst.

Weil die Prämisse bei euch lautet „Sämtlicher digitaler Content ist Bestandteil des LZ-Abos, wobei mit digital ein Online-Stream oder Download gemeint ist“

Das zu debattierende Gegenargument lautet: Wir können jeden nach eurem Verständnis digitalen Content genauso gut in eine Form bringen, der dieser Definition wiederspricht.

Deshalb ist die Grenzziehung schlicht willkürlich.

Ich würde es eher so formulieren:

  1. Es gibt Produkte in der Form X
  2. Es gibt Produkte in der Form Y
  3. Produkte der Form X können als Produkte der Form Y dargestellt werden
  4. Produkte der Form Y können (teilweise) als Produkte der Form X dargestellt werden.
  5. Wenn man der Meinung ist, dass alle Produkte der Form X zum LZ-Abo zählen, was macht man mit den transformierbaren Produkten, die sowohl X, als auch Y zugeordnet werden können?
  6. Warum zählt man einige der transformierbaren Produkte zum LZ-Abo, andere aber nicht?

Genau in diesem Punkt 6 und 7 gibt es unterschiedliche Sichtweisen, denn einige dieser Dinge, die man als digital bezeichnen kann (wenn man es denn so will), sind Bestandteile des Lebemann-Abos, von dem sich (fast) alle einig sind, dass das eindeutig nicht zum LZ-Abo zählt.

Dazu hat sich Holger doch erschöpfend geäußert. Und du vergisst die zeitliche Entwicklung: Zu dem Zeitpunkt der ersten LZ-Abos gab es noch das Einzel-Format-Modell. Mit der Aussage, man würde sich das ganze „MG-Universum“ buchen, auch die zukünftigen Formate und „Bereiche“, war damals ganz klar einfach alle Formate gemeint. Und das war mit Sicherheit auch jedem klar.

Dinge wie „Das Studio“, aber auch ungeschnittene Interviews und weitere Dinge, waren schon immer Extra-Content, der zwar nur den Abonennten zur Verfügung gestellt wurde, aber nie fester Bestandteil des Abos selbst waren. Das waren schon immer Goodies. Jetzt stehen diese halt nicht mehr allen Abonennten zur Verfügung, sondern nur noch den Premium-Kunden. Ich sehe da keinen Wiederspruch.

Dazu hat sich Holger auch schon geäußert.

Da hast du wieder einen Fehlschluss. Selbst wenn Holger die LZ-Abos zeitlich begrenzt hätte, würden wir diese Diskussion führen. Denn die Laufzeit des Abos sagt natürlich nichts darübr aus, welche Inhalte des Mg-Programms dazugehören und welche nicht.

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Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Massengeschmack neues Abomodell Thread 2.0

Hier Gehts weiter, dankeschön. Hab die Liste von antworten die @bncbang so schön aufgelistet hat auch dahin verschoben.

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