Die große Programmreform auf Massengeschmack ab September 2018

Ja - sofern du Hellseher bist und weißt, wann genau die Goodies versendet werden.

Außerdem kannst du nicht beliebig oft upgraden.

Wäre eine elegante Lösung.

Das wäre eine gute und ehrliche Lösung - und jetzt frag dich mal, warum Holger das nicht macht? :thinking: Na, kommste drauf? :wink:

Das wäre auch m. E. die eleganteste und einfachste Lösung. Bzgl. der unterbrochenen Zeit wurde das - im weitesten Sinne - aber auch schon beantwortet:

Wer weiß :wink: . Nein ernsthaft: Ich habe tatsächlich wenig Interesse daran, diese Goodies zu erhalten.

Zumindest sollte man bei den Premium-Abos einen Zeitraum verbindlich festlegen, nach wie vielen Monaten man dann die Goodies erhält.
Das ginge dann in der Tat.

Dazu wird es auch keinen gesonderten Paragraphen geben: Verträge bestehen grundsätzlich aus dem, was vertraglich vereinbart wurde. Dazu müssen wir in diesem Fall also vor allem die damalige E-Mail, aber ebenso die weiteren Informationen (inklusive der AGB) auf der Website berücksichtigen und auslegen. Was auf der Website damals angezeigt wurde kann ich nicht mehr nachvollziehen. Die Auslegung erfolgt anhand der gängigen juristischen Auslegungsinterpretationen: Da gibt es sowas wie wörtliche Auslegung, aber auch teleologische Auslegung (Auslegung nach Sinn und Zweck), eine verfassungsrechtliche Auslegung (die in diesem Fall keine Rolle spielt) und, im Zivilrecht die Allzweckwaffe, „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB, siehe dazu auch den Wikipedia-Artikel).
Die E-Mail lautete auszugsweise

Das erste, was hier ins Auge fällt ist der Begriff „Komplett-Abonnent“. Was bedeutet das? Dem Wortlaut nach würde man hier zunächst vermuten, dass damit gemeint ist, dass man Zugriff auf alles haben wird, was es gibt. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es damals noch das alte Abo-System gab, bei dem einzelne Formate abonniert wurden. Eine Interpretation nach Sinn und Zweck kommt hier zu dem Ergebnis, dass damit gemeint ist dass man gleichgestellt werden muss zu jemandem, der damals alle Formate abonniert hat. Das heißt, dass in Zukunft grundsätzlich auch der Zugang zu allen Formaten gegeben sein muss - was bisher dem normalen Abo entspricht. Unterschiedlicher Ansicht kann man jetzt sein, ob es auch heißt, dass man zu jeder einzelnen Folge und sonstigem Material Zugriff haben muss. Aufgrund des Begriffs Komplett-Abonnent, der damals auch für normale Abonnenten verwendet wurde, die alle Formate abonniert haben, würde ich dies so interpretieren, dass es auch Ausnahmen geben kann, die einem „Komplett-Abonnenten“ und damit auch einem „Lebenszeitabonnenten“ nicht zugänglich sind.

Der nächste Satz ist dann von zentraler Bedeutung: „Es bedeutet, immer Zugang zu allen Bereichen von Massengeschmack-TV zu haben – natürlich auch, wenn weitere Bereiche und Magazine dazu kommen“
Hier wird klargestellt, dass uneingeschränkter Zugang zu neuen Formaten besteht. Das ist unumstritten und wird von Holger ja auch so gesehen. Die entscheidende Frage ist jetzt, wie man „Zugang zu allen Bereichen“ interpretiert. Wenn ein Richter hierzu ein Urteil schreiben würde, würde er erstmal den Begriff „Bereich“ definieren. Und da könnte so ziemlich alles bei rauskommen, was der Richter für richtig hält. Und dementsprechend könnten auch fast alles, was es durch die Aboreform gibt, unter den Begriff „Bereich“ fallen oder nicht. Irgendwelche physischen Goodies lassen sich meiner Meinung nach nur schwer vertretbar darunter subsumieren - solche Dinge müssen Lebenszeitabonnenten nicht gewährt werden. Auch die Mitbestimmung durch Umfragen ergibt sich nicht durch den Begriff „Bereich“, das fällt also auch raus. Interessant wird es erst bei der zusätzlichen Studio-Folge sowie der Schatzkammer. Eine einzelne Folge eines Formats kann meiner Meinung nach nicht unter den Begriff „Bereich“ subsumiert werden - ein Bereich ist etwas größeres, zusammenhängendes, eine einzelne Folge kann keinen Bereich darstellen. Es bleibt also die Schatzkammer und das liegt dann vermutlich vollkommen im Gutdünken des Richters. Stellt sie einen „Bereich“ von MG dar? Oder ist sie vielmehr etwas, was sich damals keine der Vertragsparteien vorgestellt hat, weswegen sie nicht darunter fällt? Einige hier haben ja schon gesagt, dass „alle Bereiche“ sowas meint wie „alle regulären Bereiche“. Und dem muss ich zustimmen: Nach teleologischer Auslegung kann nicht gemeint sein, dass der Zugriff auf alle „irregulären“ Bereiche gewährt wird. Das Lebenszeit-Abo sollte wie ein normales Abo mit unbeschränkter Laufzeit sein, nicht die Berechtigungen und Zugriffsmöglichkeiten der Lebenszeitabonnenten über die eines normalen Abonnents ausweiten. Deshalb halte ich aus juristischer Sicht ein Zugriffsrecht auf die Schatzkammer bei Lebenszeitabonnenten nicht für gegeben - wohlwissend, dass jeder Richter das selbstverständlich anders sehen kann. Ich wollte aber nur deutlich machen, dass die Laieninterpretation von N-R-GEE keinesfalls zwingend ist und man sich gerade als Laie sehr zurückhalten sollte, wenn man juristische Sachverhalte als glasklar ansieht - damit macht man sich oft lächerlich.

Aus pragmatischer Sicht wage ich aber auch zu bezweifeln, dass es je zu einem Prozess kommen wird: Weder die meisten Lebenszeitabonnenten noch MG dürften ein Interesse daran haben. Insofern würde das in den zwei, drei Streifällen vielleicht auch lieber außergerichtlich geklärt.

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So, jetzt ist hier mal gut mit dem Rumgepöbel, den Unterstellen von Straftaten bzw. ehrverletzender Behauptungen (und nein, das ist nicht “Dinge beim Namen nennen”, sondern irgendeinen Mist herbeifantasieren) und inhaltlosen Shitposts, die niemanden weiterhelfen… Der nächste, der die Warnung nicht kapiert, kriegt einen verdienten, aber sicher nicht von euch gewollten Tag zum abkühlen der Gemüter.

Wie hier schon gesagt wurde, verdeckt das eine valide Diskussion und macht eine normale Diskussion absolut unmöglich.

Letzte Warnung.

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Wow… danke für deine Mühe. Für mich ist die Frage geklärt und es erklärt fundiert, was ich bereits als Laie vermutet habe.

Was die Goodies angeht, werden hier Szenarien entwickelt, die mit der Realität nichts zu tun haben. Ich prophezeie, dass mindestens 90% aller Abonnenten sich für eine Abo-Stufe entscheiden und diese dann auch auf Dauer beibehalten. Das bedeutet, all diese Fragen rund um einen möglichen Missbrauch eines Abos oder einer Benachteiligung von Leuten, die das Abo länger haben als andere, sind vollkommen irrelevant.

Außerdem erinnere ich noch einmal daran, dass wir insofern eine Sicherheitssperre eingebaut haben, dass nach einem Downgrade ein Upgrade 60 Tage lang nicht möglich ist.

Auch wenn ich auf deine Unverschämtheiten nicht mehr weiter reagieren möchte, würde mich doch interessieren, welche Absicht du mir denn bitte schön unterstellst? Du klingst so, als verfolge ich hier düstere Pläne. Nenn das Kind bitte beim Namen.

Und die restlichen 10% sind dann ja egal… :roll_eyes: Nun hast du dich erneut nicht dazu geäußert, wie lange man durchgängig Abonnent sein muss, um ein Goodie zu erhalten (denn die 10% würde das sicher interessieren). Es soll auch Leute geben, die sich ein Abo holen und dieses nach 3 Monaten pausieren, dies kann verschiedene Gründe haben - Krankenhaus, Urlaub oder zur Zeit einfach keine Lust auf MG. Das Problem ist nun, dass derjenige, der sein Abo pausiert, wahrscheinlich kein Goodie bekommt, obwohl er davon ausgegangen ist, weil dies im Abo-Modell so rüberkommt. Es erweckt einfach den Anschein, dass man mit Abschluss eines Abos auch die Goodies usw kauft. Daher verstehe ich nicht, weshalb du das nicht klipp und klar vermerkst? Antworte doch bitte endlich mal auf diese Frage und drücke dich nicht ständig davor - Danke!

Aber wenn zu etwas der Zugriff per Abo erworben werden kann und dieser Bereich auch immer wieder inhaltlich aufgestockt wird, macht es das nicht zu etwas sehr Regulärem im Angebotes von MG? Studio-Folgen, ungeschnittene Interviews uä. kann man doch als Kernfeld des Angebotes betrachten.

Aber gut, ich glaube dir sehr gerne, dass die Auslegung bei der Schatzkammer schwanken kann, während es bei den Goodies und Abstimmungen nicht zweifelhaft ist.

Ich habe diese Frage schon 10x beantwortet :smiley:

Die Goodies werden zu bestimmten Zeitpunkten verschickt und wer zu genau dem Zeitpunkt die entsprechende Abo-Stufe hat bekommt den Goodie - so einfach ist das. Wenn jemand für 3 Monate „keine Lust auf MG“ hat wird er doch auch nicht ernsthaft dann Anrecht auf einen Goodie haben wollen, der dann verschickt wird. Du gehst hier doch von vollkommen abstrusen Szenarien aus.

Kann ja auch genauso sein, dass jemand sich erst 2020 entscheidet, Premium-Abonnent zu werden. Dann hat er die Goodies des Jahres 2019 auch verpasst. So ist das eben.

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Man könnte sich ja mal bzgl. der Goodies folgende Frage stellen: Wie läuft es denn mit Prämien bei Stromanbietern, Handytarif-Anbietern, Banken usw.? Man muss einen Mindestumsatz haben oder eine Mindestvertragslaufzeit… nix mit monatlicher Kündigung. Ist das die bessere Alternative? Für mich wäre es das ehrlich gesagt… aber da würde hier wohl das Tor zur Hölle aufgestoßen.

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Ganz recht - deswegen haben wir uns auch gegen die Mindestlaufzeit entschieden.

Dann musst du bei den Abo-Modellen angeben, dass es keine Sicherheit darauf gibt, dass man mit Abschluss des Abos ein Goodie erhält. Derzeit sieht es wie gesagt so aus, als würde man sofort mit Abschluss eines Abos auch Goodies usw. erhalten - und genau das ist meine Kritik, weil es einfach wie eine Falle wirkt.

@sl4442 ganz interessant deine Ausführungen. Auch wie viel Phantasie man braucht um irgendwie plausibel zu machen, dass irgendein Richter vielleicht die “Schatzkiste” nicht als “Bereich” einstufen würde. Okay, irgendein Richter wird mir immer unrecht geben, das ist klar. Und es ist eh völlig theoretisch, weil niemand wegen den paar Euro einen Prozess anstrengen wird.

Aber mir stellt sich da eine andere Frage: wenn “Komplett-Abo” und “alle zukünftigen Magazine und Bereiche” nicht die “Schatzkammer” einschließen, warum sollte man dann jetzt ein paar Hundert Euro für ein Premium-Abo zahlen. Denn in einem halben Jahr kommt dann die “Spezial-Schatzkammer mit Titanbarren” und dann ist das auch wieder nichts wert. Gibt ja kein Wort auf das man sich verlassen kann.

Wenn man MG nur unterstützen will, dann soll man es natürlich gerne tun. Wenn es um Inhalte geht, dann kann man wohl unter den Umständen keinem Raten aktuell sein Dauer- Abo upzugraden.

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Dann zitiere mir bitte mal den Satz, der das suggeriert.

Traust du uns das ersthaft zu? Wir haben jetzt nach 3,5 Jahren zum ersten Mal eine Änderung/Erweiterung des Abo-Modells vorgenommen - und dies aus guten Gründen, weil dies auch aus der Zuschauerschaft heraus als Idee angeregt wurde und natürlich, weil wir uns ein bisschen mehr Umsatz erhoffen. Das klingt ja so, als würden wir am laufenden Band Leute übers Ohr hauen. Ich finde das langsam beleidigend, wie sich hier geäußert wird.

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Zitat: „Des weiteren erhalten PREMIUM-Abonnenten mehrmals im Jahr Post von uns. Wir verschicken 2x pro Jahr einen exklusiven MG-Goodie, den es in unserem Shop nicht zu kaufen gibt.“

Was du da hineininterpretierst, geht aus dem Text nicht hervor.

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Holger, lass es doch. Es ist doch sinnlos. Der will es nicht verstehen ! Abgesehen davon ist diese Diskussion um die Goodies gequirlte Kinder…
Ich weiß auch nicht, was @N-R-GEE als Goodie erwartet ? Vielleicht eine Kreuzfahrt mit der Aida ? 3 Wochen Sonnenurlaub in der Karibik vielleicht ?
@N-R-GEE will eh nur Basis-Abonnent bleiben, somit führt er seine eigene Diskussion ad absurdum.

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Na ja, die Abo-Grafik (im Blog) erweckt den Anschein, dort steht z.B. beim LEBEMANN-Abo „Du gibst das Thema einer Sendung vor - ein mal pro Jahr“ - für mich heißt das, wenn ich 49,99 für das Abo zahle, kaufe ich mir dieses Recht für dieses Jahr, auch wenn ich keinen weiteren Monat das LEBEMANN-Abo buche. Du hast dort nicht vermerkt, dass man z.B. erst nach 6 Monaten dieses Recht bekommen kann, das ist meine Kritik.

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