Es wird inzwischen der eine oder andere gemerkt haben: das Wiederaufnahmeverfahren Mollath ist eröffnet! Und einige Presseartikel sind weiterhin mit Vorsicht zu genießen!
So darf im SPIEGEL der letzten Woche (Nr.27 S.30-31) Beate Lakotta leider immer noch über Gustl Mollath schreiben. In ihrem Artikel „Alles auf Anfang“ scheint sie im Vergleich zu früher Kreide gefressen zu haben, aber an so mancher Stelle blitzt der „Lala-Journalismus“, wie ihn die pensionierte Oberstaatsanwältin und bloggende Mollathianerin (und solcherweise sogar in Lakottas Artikel erwähnte) Gabriele Wolff nannte, durch. So heißt es z.B.
„Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollath abgelehnt hatte, zeigten sich die Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnet das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.“
Damit will Lakotta suggerieren: die Politik wollte Mollath unbedingt rauspauken; während das Landgericht Regensburg aber nach streng juristischen Kriterien klar erkannte, dass das so einfach nicht geht, wurde das Oberlandesgericht Nürnberg unter dem politischen Druck weich.
Wer aber regelmässig in den Blog von Dr. Henning Müller schaute (insbesondere http://blog.beck.de/2013/08/01/sind-die-wiederaufnahmeantr-ge-im-fall-mollath-unzul-ssig-der-beschluss-des-lg-regensburg-in-der-detail-kriti ) merkt aber schnell, was eigentlich Sache war. Die Auftragsarbeit (die eigentlich noch viel fleißiger war, als die Politik ursprünglich gewollt hatte) war das politische Angebot an das Landgericht Regensburg, den angerichteten immensen juristischen Schaden endlich zu reparieren. Statt aber auf das Angebot einzugehen, liess das Landgericht Regensburg mehrere Monate lang die vielen potentiellen Wiederaufnahmegründe (die sogar schon um einige heikelste Punkte reduziert war) mit viel Aufwand (über 100 Seiten) rabulistisch „widerlegen“ statt sich einen der vielen Punkte herauszupicken und endlich einen erlösenden Startschuss zu geben. Wo könnte man da also eher von „Auftragsarbeit“ sprechen, liebe Beate Lakotta?
Und das Märchen vom mit den Psychiatern nicht kooperierenden Gustl Mollath wird auch wieder von Lakotta aufgetischt, ohne dabei die Details zu erwähnen… (z.B. dass Mollath durchaus kooperiert hätte, wenn man für die Sitzungen Bild- oder Tonaufzeichnungen erlaubt hätte)
Und in der FAZ von heute gibt es im Artikel „Späte Suche nach der Wahrheit“ von Albert Schäffer schon wieder die Mär vom Wahn Mollaths, der sich darin äußere, dass fast alle Personen, die mit ihm zu tun hätten, von ihm mit Schwarzgeldmanipulationen in Verbindung gebracht worden seien.
Man sollte also im laufenden Verfahren sich nicht auf die Printpresse abseits der „Süddeutschen“ verlassen, sondern ergänzend die bewährten Blogs konsultieren. Es ist insbesondere ein Glücksfall, dass sowohl Herr Henning Müller als auch Ursula Prem akkreditierte Plätze haben!
Telepolis
„Psychiatrie und Justiz dürfen nicht mehr so leicht ‚Hand in Hand‘ funktionieren“
Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller im Interview über den Mollath-Prozess und die Höhe der Haftentschädigung in Deutschland
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42187/1.htm
Dr. Henning Müller
Alles bereit für die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath
Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath - der erste Tag
Ursula Prem
Ab Montag: Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath in Regensburg
http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html
Wiederaufnahme Gustl Mollath – 1. Tag: Psychiatrisches Damoklesschwert
http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-gustl-mollath-1-tag.html
Gabriele Wolff
Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung
wo sich Frau Wolff u.a intensiv mit der Medienberichtserstattung beschäftigt - und sich insbesondere Frau Lakotta genauer vornimmt!
Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so… Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN! … Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB. …
Doch selbst Lakotta lernt dazu und korrigiert den Lapsus mit der Körperverletzung im Folgeartikel - woran man sieht, dass sie das Feedback auf ihre Artikel endlich zu nutzen weiß …