der Fall Amanda Knox

Nun ist Amanda Knox also freigesprochen.

So ganz überzeugt von ihrer Unschuld bin ich nicht.

Und es bleibt die Frage: Wer war es denn dann?

Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Mordfall_Meredith_Kercher

Wer ernsthaft glaubt, dass dieses eiskalte Weib unschuldig ist, glaubt auch, das der Weihnachtsmann mit dem Osterhasen verwandt ist! :roll:

Eine sehr sachliche und objektive Analyse :ugly

Davon abgesehen, dass du mal wieder selbst quasi nichts zum Thema beiträgst ist deine Frage, wer es denn sonst war, zumindest teilweise bereits von einem Gericht laut Wikipedia geklärt. Einer war nämlich geständig und sitzt derzeit auch im Gefängnis.

Das war alles was ich aus dem Wikipediaartikel erfahren konnte. Da ich den Fall selbst nicht kenne und du nichts weiteres dazu sagtest wird es vermutlich auch so bleiben.

Der Handschuh hat ihr halt nicht gepasst…, äh Moment…, falscher Gerichtssaal…sorry.

better call saul next time !

also erstmal: es heißt Weib_in!!! und 2. war das mega sexistisch! Hitler und der restliche Kapitalismus wäre stolz auf dich!

[QUOTE=Kildare;400661]So ganz überzeugt von ihrer Unschuld bin ich nicht.[/QUOTE]
Ist halt jetzt die Frage, ob man lieber jemanden schuldig davonkommen oder unschuldig einsperren sollte.

[QUOTE=Kildare;400661]Und es bleibt die Frage: Wer war es denn dann?[/QUOTE]
Eine Frage, die Frau Knox nicht zu beantworten hat. Wäre ja noch schöner, wenn man nur dann freigesprochen werden könnte, wenn man auch einen Täter präsentiert.

[QUOTE=Lauri;400771]Wäre ja noch schöner, wenn man nur dann freigesprochen werden könnte, wenn man auch einen Täter präsentiert.[/QUOTE]
Schlimmer: sie hat ja einen Täter präsentiert, der es aber nicht war, und wurde daher zu 3 Jahren wegen Verleumdung verurteilt. Die Strafe wird allerdings mit ihren 4 Jahren Haft verrechnet, daher müsste sie nicht mehr in den Knast, selbst wenn sie wieder nach Italien reist.

[QUOTE=Lauri;400771]Ist halt jetzt die Frage, ob man lieber jemanden schuldig davonkommen oder unschuldig einsperren sollte.[/QUOTE]

Die Frage stellt sich zumindest nicht Deutschland nicht.

In dubio pro reo ist mir durchaus bekannt. Meine Frage war ja auch eher philosophischer Natur. :wink:

Es gibt schlimmeres als eine Schuldige laufen zu lassen und das ist Unschuldige töten: Derzeit sind es meines Wissens nach 82 Fälle aus den USA wo, nach der vollzogenen Todesstrafe bewiesen wurde, dass die Hingerichteten es nicht waren.

Der Bekannteste bewiesene Fall ist für mich Jens Söring, wo die nicht nur die Aussage der Polizisten haben das die Beweislage nicht ausreichte und die privat hilfreiche logische andere Spuren der Mörder gefunden haben.

Ich habe meine Frage auch nicht an Frau Knox gerichtet.

Wäre ja noch schöner, wenn man nur dann freigesprochen werden könnte, wenn man auch einen Täter präsentiert.

Das habe ich weder gesagt noch gemeint.

@partizipator: Jens Söring wurde aber nicht hingerichtet, sondern sitzt nach wie vor in Haft.

Verstehe garnicht wo das Problem ist.
Es gibt soweit ich es verstehe, keine direkten beweiße, für ihre Schuld.
Folglich ist sie vorerst als Unschuldig einzustufen.
Dieses Geschreibe " Eiskalte Möderin, falsche Urteil." erinnert stark an Medien.
Kachelmann hat ein ähnlich Sicksal wie sie duch gemacht, Wetten sie kann sich wegen der hetze auch nirgentswo mehr blicken lassen, obwohl niemand wirklich weiß ob sie was getan hat.

Verurteilt wurde sie nun doch - aber aus einem anderen Grund:

Die 27 Jahre alte Knox bekam stattdessen eine Strafe von drei Jahren wegen Verleumdung, die sie allerdings schon abgesessen hat.

Nach meiner Erinnerung hatte sie sich auch dadurch verdächtig gemacht, dass sie auf die Ermordung ihrer Freundin so gleichgültig reagiert hatte.

Das hat Tilman bereits geschrieben. Aber schön, dass du die von dir gestartete Diskussion bestätigst.

Aber Meredith Kercher wurde definitiv ermordet und wenn Amanda Knox jetzt freigesprochen wurde, muss in andere Richtungen weiter ermittelt werden.

Auch wenn das bitter klingt, aber vielleicht gibt es erst in 10 oder 20 Jahren bessere Methoden um Indizien zu analysieren und man kann dann den Fall erst aufklären. Das schlimme daran ist, dass durch Fehler bei der Untersuchung, Beweise wie DNS Spuren “zerstört” wurden und nun nicht mehr genutzt werden können.

Vielleicht ist das ja in Italien anders, aber in vielen Rechtssystemen kann man nicht ein zweites mal wegen des selben Verbrechens wieder angeklagt werden, wenn man erst mal freigesprochen wurde, bzw man darf mit dem Urteil nicht schlechter gestellt werden. das heißt, wenn in Zukunft Beweise findet die eindeutig für die schuld von Knox sprechen würden, könnte man das möglicherweise nicht wieder aufrollen.

Der Obdachlose Heinz Gertmaier wird mit durchschnittener Kehle an seinem Schlafplatz aufgefunden. Der Ermordete war wegen seiner aggressiven Art unter Seinesgleichen sehr gefürchtet. Auch am Tag seines Todes kam es zu einem Streit mit einem anderen Obdachlosen. Es gibt einen Verdächtigen, und man hat den sogar vor Gericht gebracht, doch es fehlt an beweisen. Nach dem Freispruch findet man den Beweis, nämlich die Tatwaffe mit DNA Spuren. http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/programmkalender/sendung-714514.html

zu der Unschuldsvermutung. Da gibt es auch den Fall der ermordeten Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer aus München https://www.youtube.com/watch?v=32r0lMNUmvE . Da sage ich anhand der Doku. Der war es, aber die Beweislage finde ich so dünn, das wenn es hier Geschworene gäbe, und ich geschworener wäre für einen Freispruch plädieren würde, auch wenn ich von der schuld überzeugt bin.

[QUOTE=Icetwo;400846]Vielleicht ist das ja in Italien anders, aber in vielen Rechtssystemen kann man nicht ein zweites mal wegen des selben Verbrechens wieder angeklagt werden, wenn man erst mal freigesprochen wurde, bzw man darf mit dem Urteil nicht schlechter gestellt werden. das heißt, wenn in Zukunft Beweise findet die eindeutig für die schuld von Knox sprechen würden, könnte man das möglicherweise nicht wieder aufrollen. [/QUOTE]

Das wäre ja zu schön, denn könnten ja alle fälschlicherweise freigesprochenen Verbrechner nachher mit ihren Taten prahlen ohne Konsequenzen zu fürchten. Wenn sich eindeutige Beweise finden, wie zum Beispiel ein Geständnis, kann man , zumindest hier in der BRD, das Verfahren natürlich wiederaufnehmen (http://dejure.org/gesetze/StPO/362.html)

Jo, deswegen gibt es ja die Verjährungsfrist.
Erst dann, kann ein Verbrechen nicht mehr betraft werden.
Sprich ein Freispruch ist zwar vorerst rechtkräftig, aber kein Freifahrtschein.
genau so wie ein Schuldspruch auch Jahre später noch angefechtet werdne kann. (nur bringt das den Unschuldigen dann nicht mehr viel…)