Das Wunder von Hamburg

Dein Anwalt hat ja hoffentlich seine Zulassung nicht im Lotto gewonnen, der sollte wissen, was nun zu tun ist.
Dafür gibt es ja schliesslich die Spezialisten - ich als Laie tippe auf das hier:
„Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände, § 927 ZPO
Haben sich nach Erlass der einstweiligen Verfügung die Umstände, die zum Erlass derselben geführt haben, geändert, mit der Folge, dass die einstweilige Verfügung unter Berücksichtigung der neuen Umstände nicht mehr gerechtfertigt ist, so kann der Antragsgegner deren Aufhebung beantragen. Der Antrag ist nicht fristgebunden, unterliegt aber dem Einwand der Verwirkung und des Verzichts.“
e/ Das mit dem Verzicht ist hier natürlich massgeblich, mir ist nicht bekannt, ob es ein „Abschlussschreiben“ gab, wo Du einem Verzicht auf Aufhebung nach § 927 zugestimmt hast. Ein blosses Anerkenntnis ist kein Verzicht!

Aber wie gesagt: da sollen sich doch die Juristen mit rumschlagen; nur nichts jetzt auf eigene Faust unternehmen, alles über Anwalt und Rechtsweg machen und das erst mal abwarten - aber muss ich Dir bestimmt nicht erzählen. Und dann - wie sagtest Du so schön

das werden wir ja sehen :wink:

Ich frage mich nur, was für eine Motivation ein „Gast“ hat, hier herumzuunken? Erstsemester Jura, der sich wichtig machen will? Ein Mitarbeiter der Gegenseite, der Dich demotivieren will? Ein Abgesandter der Illuminaten? :smt017

Klar Ronnie, wenn hier ein Gast die vermeintlich logischen Fakten hinschreibt ist er gleich ein Abgesandter der
Gegenseite…
Und selbst wenn es so wäre…kennen wir alles schon, gabs auch bei Callintv massenhaft…, so what ?
Hast Du denn anderes substantiiertes Wissen welches die Theorie von Gast widerlegt ?

Aber wie gesagt: da sollen sich doch die Juristen mit rumschlagen; nur nichts jetzt auf eigene Faust unternehmen

Eben…

Was sollen eigentlich die Spekulationen über etwas was ja nun anscheinend noch nicht episch abgehandelt ist ? Immerhin könnte dagegen zum Beispiel seitens MR noch Einspruch eingelegt werden.
Und es gilt ja; Je mehr Instanzen den Fall genau so sehen, - ich gehe davon mal aus, angesichts der Urteilsbegründung-, desto klarer wird die Sache für weitere Fälle ähnlicher Richtung, diesbezüglich liegt nun das Risiko bei MR und das ist ja auch völlig richtig so.

Erstmals hat sich ein Richter umfassend mit der Materie beschäftigt, was zum Teufel sollte daran nun nicht in
Ordnung sein ? Gejammer…

Klar Ronnie, wenn hier ein Gast die vermeintlich logischen Fakten hinschreibt ist er gleich ein Abgesandter der Gegenseite…

Das ist immerhin genau so wahrscheinlich, wie dass er ein Agent der Illuminaten ist :roll:
Ich hätte diesen smiley verwenden sollen, dann wär vielleicht deutlicher geworden, dass es nicht ernst gemeint ist: :ugly

Vielleicht kommt er ja aus der Deckung und outet sich als Anwalt, spezialisiert auf Wettbewerbsrecht, dann halte ich mich fein raus. Aber das kann ich mir nicht vorstellen, denn er hat doch bei Weitem nicht genug Infos um ein Gutachten abgeben zu können, oder?!

Ich hätte auch einfach fragen können: was soll das? Wild rumspekulieren kann ich auch, hab ich bereits getan - wenn der das kann, kann ich das auch :mrgreen:
Moment mal - genau das geht Dir doch auch auf die Nerven, stimmt’s? OK, ich giesse kein Öl mehr ins Feuer…

Wie Marc gerade mitgeteilt hat, gibt es nun doch eine Berufung vor dem OLG. Vorher wird aber Holger antreten müssen, es sei denn, die Mühlen haben eine sehr unterschiedliche Frequenz.

War ja zu erwarten - die kämpfen bis zum letzten Atemzug… aber unser Atem ist länger :smt025

Ich mag deinen Kampfgeist ! :smt023

War ja zu erwarten - die kämpfen bis zum letzten Atemzug… aber unser Atem ist länger :smt025

„Aus dem Fernsehkritikhauptquartier wird gemeldet, daß unser Fernsehkritiker Holger Kreymeiner heute nachmittag in seinem Befehlsstand in seinem Studio, bis zum letzten Atemzug gegen das Call-in-Tv kämpfend, für Deutschland gefallen ist.“

Sorry, aber ich konnte mich bei der Vorlage nicht zurückhalten. 8)

"Aus dem Fernsehkritikhauptquartier wird gemeldet,…


:smt017

War ja zu erwarten - die kämpfen bis zum letzten Atemzug… aber unser Atem ist länger :smt025

Ich bin stolz darauf, dir mit meinen 50 Euro geholfen zu haben, und will hoffen, dass du in allen Punkten zu deinem verdienten Recht kommst :smt023

Endlich mal ein sinnvolles Urteil vom Landgericht Hamburg, ich hab das Gefühl Marc hat ausgerechnet den Richter erwischt, der von der Thematik Ahnung hat. Nämlich einen Richter für Medienrecht, und keinen für Wettbewerbsrecht, wie man ja unschwer am Urteil ablesen kann, wird die wettbewerbsrechtliche Frage (Ist Mass Response Produzentin der Sendung) sehr schnell mit „ja, denn es gibt keine stichhaltigen Beweise dass sie es nicht sind“ beantwortet, danach geht der Richter aufgrund dieser Feststellung nur noch nach medienrechtlichen Gesichtspunkten vor („Entspricht die Aussage dem was man auf dem Rohmaterial sehen kann und ist sie somit eine gerechtfertigte Meinungsäußerung.“)

Zur Revision sei zu sagen: Ein Richter vom Oberlandesgericht bzw. seine Mitarbeiter wird sich ja wohl das vorherige Urteil, gegen das Revision eingelegt wurde, durchgelesen haben. Das hoffe ich zumindest, dass das bei Marcs Berufungstermin der Fall sein wird. Auf alle Fälle gibt ihm (und auch Holger im Fall der Anklage in München) gute Anhaltspunkte, wie man die Aussagen als gerechtfertigt begründen kann.

Also ich freu mich schon auf den Gerichtstermin in München, ich hoffe ich krieg ein Ticket dieses Kampfes der Giganten (immerhin Grimme-Preis-Träger vs. große österreiche Medienfirma) :smiley: