Diskussion über den Blog-Artikel: Das Wunder von Hamburg
Das Landgericht Hamburg ist doch immer wieder für Überraschungen gut - zumeist leider im negativen Sinne, manchmal aber auch im positiven. Die Klage von Mass Response gegen Marc Doehler, dem Betreiber des Forums Call-In-TV , ist überraschend abgewiesen worden. Damit gibt das Landgericht nicht nur dem Film “Anrufen und verlieren” in wesentlichen Teilen inhaltlich recht, sondern hält es zudem auch für rechtens, Mass Response (die Mutterfirma von Primavera) als Produzenten bezeichnen zu dürfen. HIER können Sie sich das Urteil inklusive Begründung durchlesen.
So sehr mich dieses Urteil freut, so sehr befremdet mich dann doch die offensichtliche Willkür des Landgerichts. Zur Erklärung: Wir haben damals die fast wortgleiche Einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg erhalten - und uns wurde in einer mündlichen Anhörung seitens der Richter deutlich gemacht, dass es keinen Zweck habe, dagegen vorzugehen. Nur weil eine Firma ein Subunternehmen sei, bedeutete dies nicht, dass die Mutterfirma als Produzentin bezeichnet werden dürfe. In dem nun vorliegenden Urteil hingegen heißt es:
“Soweit es die Sendung „Z” anbelangt, kann es dem Beklagten nicht untersagt werden, die Klägerin hinsichtlich solcher Sendungen, die nach dem 30.09./01.10.2009, d.h. insbesondere in dem Zeitraum Oktober - November 2009 ausgestrahlt worden waren, als Produzentin zu bezeichnen bzw. zu äußern, dass die Klägerin die Sendungen produziert habe. Die Klägerin bediente (und bedient) sich zur Herstellung der Sendungen einer Subproduzentin. Dass ändert aber nichts an der Produzenten-Eigenschaft der Klägerin."
Das ist das glatte Gegenteil von dem, was uns gesagt wurde - wohlgemerkt von der selben Kammer des Landgerichts! Unsere damalige Anerkennung der Einstweiligen Verfügung führte schließlich angesichts des hohen Streitwertes von 100.000 Euro zu den fünfstelligen Kosten, für die Sie dann erfreulicherweise so fleißig gespendet haben. Dass mich das Ganze dadurch nicht finanziell ruiniert hat, bedeutet aber nicht, dass ich das so auf sich beruhen lasse: Wir werden nun mit allen Mitteln dagegen vorgehen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.
Auch für unser Verfahren gegen Primavera in München bietet das Urteil jede Menge Munition. Gerade im Hinblick auf die Streitpunkte mit den vertauschten Umschlägen (“Ausgehend davon, dass die Lösungsumschläge vom Zuschauer unbeobachtet zeitweise verschwinden bzw. den Platz wechseln, ist die mit der in dem Antrag zu 1.1.b) bezeichneten Äußerung gestellte Frage „Wenn bei X alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden,…” zulässig") und den gefakten Anrufen (“Dass Anrufer in die Sendung gelangen, deren Stimme und Sprachmuster immer gleich klingen, die sich aber mit verschiedenen Namen melden, ergibt sich ebenfalls aus den in dem Video enthaltenen Sendeausschnitten”) hat das Landgericht kluge Begründungen geliefert.
Natürlich steht Mass Response nun offen, vor dem Oberlandesgericht Hamburg Widerspruch dagegen einzulegen - und womöglich wird am Ende dieser großartige Erfolg wieder einkassiert (so haben wir es München ja leider auch erlebt) - dennoch habe ich das gute Gefühl, dass sich hier ein Richter erstmals wirklich intensiv mit der Thematik beschäftigt hat und dadurch zu den Ergebnissen kam, zu denen wir schon vor langer Zeit gekommen sind.
Meine herzliche Gratulation und Anerkennung gilt Marc Doehler und seinem Anwalt, die trotz vermeintlich schlechter Aussichten vor dem Landgericht in die Schlacht gezogen waren! Respekt!