Das Sonntagsfrühstück 1: Erlebnisse im Supermarkt

Gut, man kann natürlich zwanghaft noch den letzten Bereich mit irgendwelchen Pappaufsteller vollstellen.

Und solltet ihr wirklich an einer Kasse ein Ablagebereich stehen haben, aber nicht an den anderen Kassen, dann kann man euch wirklich nicht helfen und ihr zielt auf Kundenverwirrung.

Irgendwie muss sich der Korb ja auch noch bewegen, wenn ich den unbedingt mitnehmen soll.

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Es gibt auch keine schriftliche Regel, dass man nichts aus dem Regal nehmen und woanders abstellen darf und auch keine Regel, die einem verbietet sich vorzudrängeln und auch keine Regel die einem sagt, dass man den Einkaufswagen nicht irgendwo auf einer freier Parkbucht stehen lassen darf. Und vieles vieles mehr und trotzdem schafft es der überwiegende Teil der Leute sich so zu verhalten, dass man derartige „Regeln“ nicht an jeder Ecke aufhängen muss.

So was gehört zu einem rücksichtsvollen Umgang untereinander, fertig.

Kundenverwirrung? Die Kassen stehen nicht 3 Häuserblock auseinander, sondern nur wenige Meter, da ist es völlig überflüssig an jeder Kasse so was hinzustellen. Zumal an den anderen Kassen Mülleimer stehen, an Kasse 6 aber nicht, da stehen die Körbchen und an Kasse 6 musst du vorbei, wenn du den Laden verlassen willst.

Solange es keine guten Gründe dafür gibt, Regeln zu brechen: definitiv.

Aber außer deiner persönlichen Bequemlichkeit habe ich in diesem Thread noch keine anderen Gründe für deinen Regelbruch gefunden, von einem guten Grund ganz zu schweigen.

Ich frage mich, warum du dich an Regel 1 gebunden fühlst, an Regel 2 aber nicht. So wie @Naked_Snake seinen Laden beschreibt, steht dein Korb an allen Kassen außer an Kasse 6 definitiv im Weg und stört sowohl die Mitabeiter, als auch andere Kunden. Du stelltst deinen Korb trotzdem vor Kasse 4 ab, weil du es nicht einsiehst, den Korb an eine Ablagestelle zu bringen, an der du beim Rausgehen sowieso vorbei kommst.

Und genau das ist der Punkt: Das ist vollkommen irelevant.
Der Kaufvertrag besteht zwischen dem Händler und dem Käufer. Der Hersteller ist bei diesem Vertrag außen vor.
Entweder gibt der Händler Garantie und hat damit das Recht auf Nachbesserung oder es gilt das BGB.
Was der Hersteller für Garantien gibt ist für diesen Vertrag weder von Belang noch von Interesse.

Du hast in sofern Recht, dass man natürlich auch gem. BGB nicht sofort auf Rücktritt/Wandelung bestehen kann, da man dem Händler eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben muss. Das steht außer Debatte.
Allerdings kann diese Frist auch „sofort“ bedeuten, wenn ein 1:1-Austausch sofort möglich ist.

Genau das ist es, was ich meine: Durch diese von Dir genannte Denke versuchen sich Händler um ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu drücken.

Was in den seltestens Fällen passiert, selbst diese Zusatzgarantie im Elektromarkt ist in erster Linie eine Produktversicherung, wenn man mal das Kleingedruckte liest und da schließt man einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab :wink:

Da ich immer von meinem Standpunkt und meinem Laden ausgehe, kann ich dir sagen, dass wir keine Garantie geben, aber durchaus Produkte verkaufen, wo der Hersteller eine Garantie gibt und da ist dann auch der Hersteller der Ansprechpartner, da der Hersteller die Garantiebestimmung vorgibt. Wir können da gar nicht handeln und für den Hersteller entscheiden.

Bei Gewährleistungsansprüchen sind natürlich wir in der Pflicht und da können wir nun mal nicht nachbessern und das Produkt nur selten austauschen, da wir elektronische Artikel immer nur in Angebotswochen da haben. Deswegen gibt es bei uns, wenn der Anspruch des Kunden gerechtfertigt ist, direkt das Geld zurück.

Unterm Strich habe ich aber nicht den Eindruck, dass sich da vermehrt gegen irgendwas gewehrt wird. Es ist eher so, dass man mir ggü. immer sehr kulant war bei Problemen.

Siehst Du - und das ist grundverkehrt: Der Kaufvertrag besteht nicht(!!!) mit dem Hersteller.
Daher tuen irgendwelche Hersteller-Garantien überhaupt nichts zur Sache. Die sind in Bezug auf den Kaufvertrag nicht von Belang. Auch muss der Kunde diese nicht „zuerst“ in Anspruch nehmen, da sie nicht Vertragsbestandteil sind.
Das ist nur eine Mär (oder Faulheit oder Bequemlichkeit oder schlimmer), die div. Händler zur Umgehung der Gewährleistungsansprüche nutzen. Mehr nicht.

Garantieleistungen des Herstellers sind nur dann interessant, wenn ich einen Vertrag mit dem Hersteller hätte. Aber in dem Fall brauche ich den Händler nicht. Sprich: Ich hätte erst gar nicht bei ihm gekauft.

Kurz: Wenn der Händler innerhalb seiner AGBn keine Garantien gibt, hat er keinen Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen von einer Garantieleistung. Dann kommt das BGB zum Einsatz. That’s it.

Mir fallen die Körbe meist erst beim Gehen auf. Dann ärgere oder freue ich mich und beschließe, künftig einen zu verwenden. Und wenn ich das nächste Mal einen Supermarkt verlasse, fällt mir auf, dass da Körbe stehen.

Aber hey, ein Kriegsgrund ist ein Kriegsgrund, egal wie wurscht er ist. :grin:

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Ihr redet aneinander vorbei. Oder anders: Ihr schreibt beide das gleiche, nur du aus deiner Perspektive als Kunde, @Naked_Snake aus seiner Perspektive als Verkäufer.

Was er bei Reklamationen macht, hat er einen Absatz später formuliert:

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Nur mal so, ich finds lustig wie am Anfang gesagt wurde, wie banal doch das Thema ist. Inzwischen sind wir bei über 400 Posts und die Diskussion geht immer weiter :smiley: Scheint also doch viel Redebedarf über Supermärkte zu geben :slight_smile:

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Kann sein - nur ich es wurden genau die Formulierungen genannt, mit denen der Kunde erst mal von seinem BGB-Recht „abgebracht“ werden soll.

Der Kernpunkt meiner Kritik: Wenn ein Händler sich keine Garantieleistungen einräumt und stattdessen mit der „Herstellergarantie“ und „einschicken“ kommt so ist dies ein absolutes NoGo.
Schließlich hat der Händler die Möglichkeit sich selbst Garantieleistung einzuräumen nicht genutzt.

Exkurs:
Garantieleistungen sind in erster Linie „Rechte des Händlers/Herstellers“ - und weniger „Rechte des Kunden“. Sind Garantieleistungen in den AGBn enthalten und mit dem Kauf vereinbart worden, so muss der Käufer erst mal die Rechte, die er lt. BGB hat „links liegen lassen“.
Solche Regelungen können von beiderseitigen Vorteil sein - und sind es häufig auch - es sind aber in erster Linie „Rechte des Händlers bevor BGB in Kraft tritt.“

Mein Beispiel war aber, dass ein Händler zugibt, er habe gar keine Garantieleistungen bzw. dass er aktiv darauf verzichtet. Das wird fast immer als „Service des Einschickens“ verkauft - was letztendlich kein Service ist sondern in dem Fall „Kundenverarsche“.
Die BGB-Alterantiven des Sofort-Tauschs oder „Geld zurück“ oder Preisminderung wird damit versucht zu verhindern.
Geht der Kunde darauf ein, so verzichtet dieser auf seine BGB-Rechte, die er hätte, da der Händler sich keine Garantieleistung vorbehalten hat.

Mir ist nur nie ganz klar, ob nur die „Service“-Mitarbeiter nicht geschult sind oder es Absicht ist. In Anbetracht das, was ich bisher erlebt habe muss ich „beides“ unterstellen.

Garantie ist immer freiwillig, die muss keiner anbieten, weder Händler noch Hersteller. Ich schreib evtl. nachher noch was dazu, wenn ich am PC sitze, um zu erklären worauf ich ursprünglich hinaus wollte. Wir reden glaube wirklich aneinander vorbei.

So, bin Zuhause^^

Also mal am Beispiel eines Philips Trockenrasierers.

Der Kunde kauft das Gerät bei uns und hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Jetzt kommt der Kunde nach 3 Monate zu uns, weil das Gerät defekt ist. In dem Fall gibt es das Geld zurück und fertig. Damit war bisher jeder zufrieden. Kommt der Kunde nach 15 Monaten wieder, weil das Gerät letzte Woche den Geist aufgegeben hat, dann hat er schlicht Pech gehabt. Wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten müsste der Kunde mir beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat und das wird schwierig. Bekommt er dennoch sein Geld wieder, dann ist das Kulanz.

Jetzt gibt Philips 2 Jahre Garantie auf seine Geräte (glaube ich zumindest, aber ist ja eh nur ein Beispiel) und kann diese Garantie nach Gutdünken einschränken. Bspw. nur auf die Elektronik, aber nicht auf die Mechanik u.ä., aber gehen wir mal davon aus, dass die Herstellergarantie uneingeschränkt ist. Will der Kunde jetzt nach 15 Monaten die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, dann ist auch der Hersteller der Ansprechpartner, weil diese Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und der Hersteller den Anspruch des Kunden nicht auf den Händler abwälzen kann/darf.

Kurz gesagt:
Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung = Ansprechpartner der Händler.
Inanspruchnahme der Herstellergarantie = Ansprechpartner der Hersteller.

Was der Kunde will, ist erst mal seine Sache, aber wer der Ansprechpartner ist, das ist klar geregelt.

Die Realität sieht natürlich oft anders aus und so kommt es eben, dass bspw. Saturn im Namen des Kunden die Ansprüche ggü. dem Hersteller geltend macht, wenn dieser eine Herstellergarantie anbieten. Dies ist aber nur eine Serviceleistung und bei weitem nicht ihre Pflicht.

Elektromärkte haben da auch eher direkten Kontakt zu Herstellern oder den entsprechenden Servicewerkstätten als ein Supermarkt, wo ich arbeite, daher ist es für diese auch einfacher an die Hersteller heranzutreten.

Anderseits bieten die Elektromärkte oft Lösungen ohne Herstellergarantie und weit über deren gesetzlichen Pflichten hinaus an. Alles auf Basis der Kulanz.

Jetzt bieten diverse Händler auch “Garantieverlängerungen” an, auch da gibt es diverse Stolperfallen, die der Kunde nicht kennt, wenn er das Kleingedruckte nicht liest. Da könnte ich jetzt auch noch ganze Romane schreiben. Allerdings wird in der Regel der Kunde über diese Stolperfallen nicht stürzen, weil die meisten Händler sehr kulant sind.

Auf Kulanz kann man aber nicht pochen, nur wegen Konkurrenzdruck wird in der Elektrobranche sehr kulant gehandelt.

DAs hat hier echt was von Hausfrauenstreit im Hausflur!

Somit muss ich zugeben, das dieses Thema hier genau die richtige Zielgruppe getroffen hat und ich mit meinen Erwartungen völlig falsch lag. Vielleicht als nächstes Thema, ob man vor dem Flurputzen fegen sollte oder direkt nass wischen darf/sollte.

Ich denke eine Folge mit dem Thema “Erfahrungen mit DHL und co” würde ähnlich diskutiert werden. So seichte Themen beim Sonntagsfrühstück, wo jeder was dazu sagen kann, wären in der Tat das Beste. Tiefgründiges kann man sich für andere Formate aufsparen.

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First World Problems beim Mampfen?“ ? :joy:

Weil den meisten Leuten zu komplexen Themen ja auch grundsaetzlich mehr einfaellt als zu banalen, oder wie.

Bei uns wurden die auch oft einfach “mitgenommen”. Wurden aber mit einer Sicherung versehen, und wenn man den Laden jetzt mit diesen Körben verlässt, ertönt ein durchdringender Alarmton.