Das Kabinett des Dr. Parnassus/Sex mit Minderjährigen

Wenn sie 16 ist sehe ich da auch kein Problem und auch keinerlei moralische Verwerflichkeit. Mit 16 ist sie nun wirklich kein Kind mehr.

also hätte ich eine tochter und ein erwachsener mann würde mit ihr schlafen da fällt mir nur ein

mann , stuhl , keller und schmerzen

Und für dich fällt mir dann ein:
Anzeige -> Verhandlung -> Geldstrafe/Knast
Und zusätzlich noch eine zivilrechtliche Verhandlung ums Schmerzensgeld.

Und für dich fällt mir dann ein:
Anzeige -> Verhandlung -> Geldstrafe/Knast
Und zusätzlich noch eine zivilrechtliche Verhandlung ums Schmerzensgeld.

dazu fällt mir wieder ein

deutsche , rechtschutz , alles anzeigen was nur geht

Ja, doch. Eine Körperverletzung, mit Freiheitsberaubung würde ich glatt zur Anzeige bringen. Und das tolle ist, dafür braucht man keinen Rechtsschutz, daß ist für den Anzeigenden glatt kostenlos.

Bitte zurück zum Thema.

Ich komme gerade aus dem Kino und: „imaginarium of doctor parnassus“ hat mir sehr gut gefallen.
Und ich muss wiedersprechen. Die Tochter ist an dem Tag 16 geworden, also keine 15 Jährige :wink: Dazu kommt dass ich nicht finde, dass sie naiv war oder ausgenutz wurde. Es war ihr eigentliche Entscheidung und sie hat Tony ja geradezu verführt.

Sie zeigen keine initiative sondern kreischen nur herum, stehen im Weg rum um entführt oder vergewaltigt zu werden.
Das stimmt hier wirklich absolut nicht. Sie emanzipiert sich mit diesem Schritt absichtlich von ihrem Vater. Am Anfang schlägt sie einen Mann zusammen der sie vergewaltigen will und ist auch sonst sehr eigenständig und recht erwachsen für ihr Alter. Und dem Vorwurf der Eindimensionalität kann ich auch nicht zustimmen. In dem Film war eigentlich keine Figur eindimensional. Man könnte Stunden damit verbringen sie zu analysieren. Ich finde außerdem dass diese Szene wichtig für die Geschichte des Films ist.

Skandal! Skandal! Full frontal nudity einer 13jährigen und dann hat ihre Rolle im Film auch noch GV mit erwachsenen Männern.

[video]http://www.youtube.com/watch?v=xS7dB3-3SRE[/video]

Toller Film! I call it art. You morons might call it pornography… :smt021

Ich glaube, wenn es nicht mal die Kunst darf, andere Moralvorstellungen und Lebenskonzepte anzudenken, darzustellen und vorauszusetzen als nur die, die unser Gesetz uns vorschreibt oder unsere gesellschaftliche Konvention, dann ist es weit gekommen mit unserer Gesellschaft. Und Film ist letztendlich nichts anderes als Kunst. Ihr vorzuschreiben, was sie darf und was nicht, ist nichts anderes als Zensur. Auch wenn das Kunstwerk der halben Welt zugänglich ist.
Ein selbständiges, halbwegs erwachsenes Mädchen, das nur noch rein technisch im falschen Alter ist, so etwas zu tun, wobei ihr Sex seit 2 Jahren erlaubt ist, ist nicht immer nur Opfer in so einer Beziehung. Nein, man stelle sich vor, manchmal werden Kinder früher erwachsen und manchmal haben Männer über 30 nicht nur vor, so ein recht erwachsenes Mädchen als Lustobjekt zu benutzen, sondern sehen sie als gleichberechtigen Partner. Soll schon öfter auf dieser Welt vorgekommen sein. So etwas darzustellen ist nicht das selbe wie es zu propagieren.

Ich glaube, wenn es nicht mal die Kunst darf, andere Moralvorstellungen und Lebenskonzepte anzudenken, darzustellen und vorauszusetzen als nur die, die unser Gesetz uns vorschreibt oder unsere gesellschaftliche Konvention, dann ist es weit gekommen mit unserer Gesellschaft.
[…]

… und Andere …
Es gibt aber Lebenskonzepte und Moralvorstellungen deren Darstellung zu Recht zensiert wird und deren Zensur ich (wenn es sie nicht schon gäbe) energisch einfordern würde. Es gibt nun selbst in der Kunst keine ‚allumfassende Freiheit‘, denn auch die Kunst ist geeignet Menschen zu manipulieren und Menschen zu verständlicherweise unerwünschtem Verhalten zu manipulieren. Zu bewerten ‚was zensiert gehört‘ und ‚was durchgehen darf‘ gibt es Schwierigkeiten, mir würden aber spontan einige Dinge einfallen, die unbedingt der Zensur unterworfen werden müssen und so auch werden - die ebenso ein Plädoyer für eine grenzenlose Kunstfreiheit rasch verstummen lassen können.

Da so etwas aber nur im Gesamtkontext bewertet weden darf und ich diesen nicht kenne kann ich mir für das konkrete Beispiel keine Meinung anmaßen. In so weit ist natürlich fraglich was denn die beschriebene Filscene so tut, verherrlicht sie ‚Sex mit Minderjährigen‘ oder ruft sie gerne dazu auf diesbezüglich ‚sich zu bedienen‘? Dann stände für mich außer Frage, daß eine Zensur wünschenswert und auch rechtlich geboten ist. Setzt sie sich Kritisch mit der Thematik auseinander ist’s was anderes.

Ob etwas “zu Recht” zensiert wird oder nicht, das liegt wohl im Auge des Betrachters. Und in dessen eigener Moralvorstellung. Bestehende Konvention in Frage zu stellen ist Pflicht der Kunst. Weil nur sie es ungestraft darf.

Ob etwas „zu Recht“ zensiert wird oder nicht, das liegt wohl im Auge des Betrachters. Und in dessen eigener Moralvorstellung. Bestehende Konvention in Frage zu stellen ist Pflicht der Kunst. Weil nur sie es ungestraft darf.

Du kannst Dir also keine ‚bestehende Konvention‘ vorstellen, die Kunst nicht in Frage stellen darf? Wie steht es denn z.B. wenn ein Film menschenrechtsverletzungen verherrlichende Propaganda ist? Da wird es wohl etwas heikel mit der freien Meinungsäußerung. Das Aufrufen zu Straftaten ist auch nicht über die Meinungsfreiheit gedeckt - ebensowenig verleumdung.

Deine Meinung „Kunst darf alles“ resultiert aus dem ‚falschen Rechtsverständnis‘ das Presse und auch ‚moderne Medien‘ so ungehemmt verbreiten und das auch von Dir dankbar angenommen wird. Ich mach mal (in der Hoffnung das dies nicht wegmoderiert wird) einen kurzen Exkurs:

Was ist eine Verfassung (im jur. Sinne)

Eine Verfassung (im Deutschland aus historischen Gründen „Grundgesetz“) regelt die Rechte die jedem Menschen zugestanden werden. Sie stellt die Grundlage aller weiteren Gesetze dar. Der Gesetzgeber berücksicht beim Erlassen oder Ändern von Gesetzen die in der Verfassung vorgegebenen Rechte. Hierbei kann es durchaus zu Kollisionen kommen, einzelne Rechte können wenn sie anderen Rechten entgegenstehen eingeschränkt werden, im Gesetzgebungsverfahren wird hierbei berücksichtigt, welche von der Verfassung gewährten Rechte höher zu bewerten sind.

Vor Gericht beruft man sich nicht auf die Verfassung sondern auf die konkreten Gesetze (derer es viel zu viele gibt). Wenn man mit dem Gesetz (der Verordnung etc.), welches zur Rate gezogen wird nicht einverstanden ist bleibt einem nichts anderes übrig als vom Verfassungsgericht eben die rechtmäßigkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen. Dieses wird dann nicht nur sein Augenmerk drauf lenken ob von der Verfassung gewährte Grundrechte eingeschränkt werden, sondern ob dies nicht eventuell durch andere ‚höhere Rechtsgüter‘ geboten ist.

Wer nun engagiert "freie Meinungsäußerung’ propagiert sollte sich nicht auf das Grundgesetz berufen ohne sich vorher die betreffenden Stellen einmal anzuschauen:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ahhhh … es wird in unterschiedlicher Weise auf Wort, Schrift und Bild (Rundfung und Film) und Kunst eingegangen, diese sind so frei, in sofern sie nicht folgendes verletzen:

o Menschenwürde
o Menschenrechte
o Leben und körperliche Unversehrtheito Gleichberechtigung von Frauen und Männern
o Religionsfreiheit
o …
o …

Also sieht es mit der Freiheit der Filmkunst eingeschränkt aus, und dies zu Recht. Und der Gesetzgeber berücksichtigte dies in seiner Gesetzgebung (die ja auf dem Grundgesetz basiert) vgl. Jugendschutzgesetz etc… Bei ‚Kunst‘ sieht es da wiederum anders aus, da gibt es eigentlich nicht eben diese Einschränkungen.

Inhalte der Kunst zu hinterfragen ist eigentlich das, was Kunst auslösen sollte, Inhalte der Kunst, mit denen man nicht einverstanden ist, zu verbieten nicht. Also ja, hinterfragt, wägt Moralverständnisse gegeneinander ab, findet die Moralverständnisse von Künstlern scheiße. Aber ein Moralverständnis zu verbieten, so weit sind wir gottseidank noch nicht, solange andere Menschen davon keinen Schaden nehmen.

Und Propaganda ist auch nicht mehr Kunst. Propaganda arbeitet gezielt mit der Psyche von Menschen und ist bewusst darauf ausgelegt, auf diese Einfluss zu nehmen. Das hat mit Kunst und reiner Meinungsäußerung nichts mehr zu tun.

Und eine reine künstlerische Darstellung (ich betone, nicht Propaganda) schränkt weder Rechte anderer ein, noch kann sie Gesetze brechen (sofern sie nicht irgend eine Art von Körperverletzung oder was weiß ich irgend einer Art zB in der Aktionskunst beinhaltet). Sie stellt dar. Das einzige, was Kunst bewirken soll und kann und muss, ist, Menschen über etwas nachdenken zu lassen. Mündige Menschen, die ihre eigenen Entscheidungen treffen und beurteilen können, was für sie richtig ist, was sie mit sich vereinbaren können. Sie wirft neues Licht auf Dinge, die als normal angesehn werden, gibt die Möglichkeit zur Reflexion über eingesessene Systeme, aber steuert oder beeinflusst diese nicht.

Einem Abbild eines Politikers eine Clownsnase zu verpassen, ist zwar wahrscheinlich keine Kunst, nicht umsonst muss aber eine deutliche Beeinträchtigung von dessen Tätigkeit und Freiheit erwiesen sein, um ein Urteil dagegen zu erwirken. (zB ein geringeres Ansehen und Einfluss auf Wahlquoten oder Einkommen oder eine deutliche psychische Schädigung durch dieses Machwerk)

Edit: Jugendschutz bezweckt nur, vor dem Gesetz nicht vollständig mündige und nicht vollständig geistig entwickelte Menschen bis zu ihrer Mündigkeit von Inhalten fernzuhalten, die sie noch nicht richtig aufnehmen können. Danach sind sie ihnen frei zugänglich. Das hat auch nichts mit der Angemessenheit von Kunst im Allgemeinen zu tun.

Oh yeah, eine Kunstdiskussion.

Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass Kunst vor allem gut aussehen soll und die Leute unterhalten muss. Deswegen finde ich z.B. Landschaftsmalereien oder Darstellungen von surrealen Welten interessanter als irgendso ein Hingeklatsche wo sich die Leute dann fragen: Was will der Künstler damit ausdrücken?

Mich persönlich juckt es nicht, ob der Typ im Film eine Minderjährige gevögelt hat. Wichtig ist (zumindest für mich persönlich) die Darstellung der Möglichkeiten der menschlichen Vorstellungskraft. Der Phantasie. Ich habe den Film noch nicht gesehen, gerade aber bei Wikipedia die Handlung nachgeschlagen. Hört sich recht cool an, von wegen Spiegel und andere Welten und so [/asisprache]. Der Fick der jungen Dame zeigt dann höchstens (je nachdem wie er stattfindet) die Abgründe der menschlichen Seele und des Verstandes sowie der Phantasie.

PS:

Edit: Jugendschutz bezweckt nur, vor dem Gesetz nicht vollständig mündige und nicht vollständig geistig entwickelte Menschen bis zu ihrer Mündigkeit von Inhalten fernzuhalten, die sie noch nicht richtig aufnehmen können. Danach sind sie ihnen frei zugänglich. Das hat auch nichts mit der Angemessenheit von Kunst im Allgemeinen zu tun.

Ist bei uns in Deutschland leider nicht der Fall :confused:

[…]
Und Propaganda ist auch nicht mehr Kunst. Propaganda arbeitet gezielt mit der Psyche von Menschen und ist bewusst darauf ausgelegt, auf diese Einfluss zu nehmen. Das hat mit Kunst und reiner Meinungsäußerung nichts mehr zu tun.
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Nun, das ist aber nicht so das geschickt gewählte Unterscheidungsmerkmal, denn Kunst spielt (perfiderweise gerade ‚gute Kunst‘) ebenso mit der Psyche des Menschen und soll geeignet sein auf sie Einfluß zu nehmen. Ich führe hierzu an, daß z.B. das Bundesumweltamt den Kunstwettbewerb "BRUTSTÄTTEN
Künstlerische Positionen zur biologischen Vielfalt und menschlichen Einfalt"http://kunstundumwelt.umweltbundesamt.de/2008/05/brutstaetten/ in’s Leben rief. Man kann sich durchaus unens sein mit ‚wissenschaftlichen Betrachtungen tum Umweltschutz‘, das Umweltbundesamt macht einen Kunstwettbewerb draus. Auch wäre es rechtlich unbedenklich wenn eine politische Partei (z.B. „Die Grünen“) diesen Wettbewerb in’s Leben rufen würde. Wenn jetzt eine andere Partei (z.B. die NPD) einen Wettbewerb „Das Weltjudentum - BRUTSTÄTTEN der Kriminalität“ in’s Leben rufen würde, wie sieht es dann mit der Rechtmäßigkeit aus? Schlecht! Und das ist gut so, daß unsere Rechtssprechung soetwas nicht toleriert. (Und ich gehe davon aus, daß auch Du dies so siehst).

[…]
Einem Abbild eines Politikers eine Clownsnase zu verpassen, ist zwar wahrscheinlich keine Kunst, nicht umsonst muss aber eine deutliche Beeinträchtigung von dessen Tätigkeit und Freiheit erwiesen sein, um ein Urteil dagegen zu erwirken. (zB ein geringeres Ansehen und Einfluss auf Wahlquoten oder Einkommen oder eine deutliche psychische Schädigung durch dieses Machwerk)

Das halte ich für unbedenklich, auch halte ich es für unbedenklich hier meine Meinung zum Ausdruck zu bringen, die meisten Politiker hätten ohnehin die Pappnase auf.

Nun aber noch mal zum ‚Konkreten Fall‘. Die Aktrice ist wohl über 18. Wäre die Aktrice unter 18 Jahre alt würde das ganze gem. §§ 184c StGB strafbar. Das ganze unabhängig davon daß es seit einiger Zeit nicht mehr strafbar ist einverständlichen Sex mit einer 16-jährigen zu haben. Hier ist es im übrigen auch so, daß ‚einverständlicher Sex‘ mit einem / einer unter 16 Jährigen auch nur strafbewährt ist, wenn der Partner über 21 Jahre alt ist, die 18 Jährigen mit 15 Jahre alten Partner müssen auch nicht bedröppelt gucken.

:slight_smile: Eine Ansicht, die du mit Kunsttheoretikern des Barock noch teilst, mit denen modernerer Zeiten nicht mehr. Kunst hat sich weiterentwickelt. Eben diese Frage: „Was will der Künstler damit ausdrücken? Verdammt, was will der von mir? Ist das überhaupt Kunst?“ war genau das, was der Künstler sich von dir erhofft hat. Du zeigst einen Prozess, du entwickelst Gefühle für das Kunstwerk. Du beziehst einen Standpunkt. Du wägst ab, überlegst. Du reagierst also richtig darauf. :mrgreen:
Längst ist Kunst nicht mehr nur eine zusammenkomponierte Abbildung von schönen Dingen, die uns erfreuen soll. Sie hat einen höheren Anspruch. Einbeziehung des Betrachters, du machst das Bild erst zu einer Bedeutung, was du empfindest definiert die letztliche Bedeutung des Kunstwerks; Kritik, Problemdarstellung, teilweise auch die Sinnlosigkeit selbst sind neue Themen.

@ Ralf: Jaja, das ist schon richtig, das Spiel mit der Psyche ist ja auch ihre Absicht. Nicht aber, die Veränderung und Beeinflussung von Gedanken. Gute Kunst sagt nicht, was richtig und was falsch ist, sie zeigt Widersprüche und lässt dich selbst entscheiden.
Der Wettbewerb, den du ansprichst, nun ja, was soll ich sagen. Kunst sollte nicht auf Anforderung zur Belegung einer Meinung (noch dazu von staatlicher Seite) gemacht werden… Denn dann wird sie eben zur Propaganda. Hier ist die Freiheit des Künstlers eingeschränkt. Es wird nicht ein Thema vorgegeben, zu dem der Künstler seine Meinung abgeben soll, es wird dazu aufgefordert, zu einer existierenden Meinung mit einem Kunstwerk einzustimmen. Sehr schäbiger Versuch, eine Position durch Kunst zu stärken.