Ob etwas “zu Recht” zensiert wird oder nicht, das liegt wohl im Auge des Betrachters. Und in dessen eigener Moralvorstellung. Bestehende Konvention in Frage zu stellen ist Pflicht der Kunst. Weil nur sie es ungestraft darf.
Du kannst Dir also keine ‘bestehende Konvention’ vorstellen, die Kunst nicht in Frage stellen darf? Wie steht es denn z.B. wenn ein Film menschenrechtsverletzungen verherrlichende Propaganda ist? Da wird es wohl etwas heikel mit der freien Meinungsäußerung. Das Aufrufen zu Straftaten ist auch nicht über die Meinungsfreiheit gedeckt - ebensowenig verleumdung.
Deine Meinung “Kunst darf alles” resultiert aus dem ‘falschen Rechtsverständnis’ das Presse und auch ‘moderne Medien’ so ungehemmt verbreiten und das auch von Dir dankbar angenommen wird. Ich mach mal (in der Hoffnung das dies nicht wegmoderiert wird) einen kurzen Exkurs:
Was ist eine Verfassung (im jur. Sinne)
Eine Verfassung (im Deutschland aus historischen Gründen “Grundgesetz”) regelt die Rechte die jedem Menschen zugestanden werden. Sie stellt die Grundlage aller weiteren Gesetze dar. Der Gesetzgeber berücksicht beim Erlassen oder Ändern von Gesetzen die in der Verfassung vorgegebenen Rechte. Hierbei kann es durchaus zu Kollisionen kommen, einzelne Rechte können wenn sie anderen Rechten entgegenstehen eingeschränkt werden, im Gesetzgebungsverfahren wird hierbei berücksichtigt, welche von der Verfassung gewährten Rechte höher zu bewerten sind.
Vor Gericht beruft man sich nicht auf die Verfassung sondern auf die konkreten Gesetze (derer es viel zu viele gibt). Wenn man mit dem Gesetz (der Verordnung etc.), welches zur Rate gezogen wird nicht einverstanden ist bleibt einem nichts anderes übrig als vom Verfassungsgericht eben die rechtmäßigkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen. Dieses wird dann nicht nur sein Augenmerk drauf lenken ob von der Verfassung gewährte Grundrechte eingeschränkt werden, sondern ob dies nicht eventuell durch andere ‘höhere Rechtsgüter’ geboten ist.
Wer nun engagiert "freie Meinungsäußerung’ propagiert sollte sich nicht auf das Grundgesetz berufen ohne sich vorher die betreffenden Stellen einmal anzuschauen:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ahhhh … es wird in unterschiedlicher Weise auf Wort, Schrift und Bild (Rundfung und Film) und Kunst eingegangen, diese sind so frei, in sofern sie nicht folgendes verletzen:
o Menschenwürde
o Menschenrechte
o Leben und körperliche Unversehrtheito Gleichberechtigung von Frauen und Männern
o Religionsfreiheit
o …
o …
Also sieht es mit der Freiheit der Filmkunst eingeschränkt aus, und dies zu Recht. Und der Gesetzgeber berücksichtigte dies in seiner Gesetzgebung (die ja auf dem Grundgesetz basiert) vgl. Jugendschutzgesetz etc… Bei ‘Kunst’ sieht es da wiederum anders aus, da gibt es eigentlich nicht eben diese Einschränkungen.