Das Grundgesetz

„Sie berufen sich hier ständig auf das Grundgesetz. Sagen Sie, sind Sie eigentlich Kommunist?“"

Es ist natürlich entlarvend und entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn bekennende Linke im Zweifelsfall dann doch nach dem Staat rufen. Von mir wirst Du das nicht erleben, aber unseren Fernsehkritiker schätze ich als eher gemäßigt ein, oder? :wink:

Erschreckend, welches Wissen hier über das Grundgesetz existiert.
Die Grundrechte aus dem Grundgesetz sind die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, und diese Grundrechte gelten deshalb nicht nur für Kommunisten sondern insbesondere für “Andersdenkende”, die sich gegen einen staatlichen Mainstream wenden. Gäbe es diese Grundrechte nicht, könnte Holger seinen Videoblog hier nicht machen.

Die Grundrechte aus dem Grundgesetz sind die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat,

Ähem … nein. :wink:

Es ist eigentlich ziemlich genau umgekehrt.

Aber ich fürchte, das würde zu weit führen, hier eine Grundsatzdiskussion vom Zaun zu brechen. :slight_smile:

Das “mit umgekehrt” meinst du doch wohl nicht ernst…???, oder doch ???

Das „mit umgekehrt“ meinst du doch wohl nicht ernst…???, oder doch ???

Doch natürlich. Der Staat ist der einzige der Gesetzte erlässt, und er ist auch der einzige der die Einhaltung durchsetzt. Und dabei hat er stets im Auge, die Bürger für sich dienstbar zu machen. Gesetze sind also in erster Linie das Mittel des Staates gegen den (oder meinetwegen auch mit dem) Bürger als Objekt, und eben nicht umgekehrt so wie Du es formuliert hast.

@Die gute alte D-Mark
Du solltest dich dringend mit der Entstehung des Grundgesetzes und den Protokollen des Parl. Rates von 1948/1949 beschäftigen.

Nicht grundlos hat sich der ehemaligen Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann am 25. Nov. 1970 zur Wirkweise des Bonner Grundgesetzes wie folgt geäußert:

“Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert.”
“Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”

Du solltest dich dringend mit der Entstehung des Grundgesetzes und den Protokollen des Parl. Rates von 1948/1949 beschäftigen.

Nee, aber Du solltest versuchen meine Aussage zu verstehen. Die wird nämlich durch Dein Heinemann-Zitat noch bestätigt. Was der gute Mann natürlich unterschlägt (und Du bist prompt drauf reingefallen) ist eben genau das: Wer macht das Gesetz, wer setzt es durch? Und er verliert natürlich auch kein Wort über die Zwecke, die damit verfolgt werden.

[quote] “Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”
[/quote]

Ja, man merkt, Du bist noch nicht lange aus der Schule raus oder hast die Ideologie des bürgerlichen Subjekts ziemlich unreflektiert übernommen. Die herrschende Staatsordnung als ein »Angebot an Chancen« wahrzunehmen ist ein sicheres Zeichen dafür. Du solltest das nicht tun, und lieber mal selbst anfangen zu denken.

Edit:
Das Thema ist spannend, aber irgendwie schwer OT an dieser Stelle. Vielleicht ist einer der Mods so freundlich und verfrachtet den Verlauf in einen neuen Fadem im Politikforum.

Kinder, Kinder.

Ihr habt beide recht. Das Grundgesetz beschränkt Freiheiten, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Freiheit zu ermöglichen. Damit wird verhindert, dass die Auslebung der Freiheit des einen die Freiheit des anderen zu stark einschränkt. Der Staat übernimmt hier, im optimalen Fall, die Funktion des Ausgleiches zwischen allen Bürgern und beschränkt und befreit uns damit zugleich.

Ich hoffe damit die Diskussion zu beenden. :ugly

Nee, ich habe nur in den Protokollen des Parlamentarischen Rates von 1948/1949 gelesen und recherchiert, de dort ist dokumentiert, warum z.B. in so manchem Artikeln im GG ein zwingendes „Muss“ steht und eben nicht ein relativierendes „Soll“…

Aber diese Dokumentationsschriften über die Wirkweise des GG scheinst du wissentlich und penetrant ausblenden zu wollen, wohl vor dem Hintergrund, dass die „furchtbaren Juristen“ ab dem 24.05.1949 bereits angefangen haben, durch zweifelhafte Kommentare (von Mangoldt, Maunz, Düring) über das GG diese elemenatare Wirkweise des GG auszuhebeln.