Casting Email

Habe gerade eine Casting E-mail bekommen mit einem eiligen Aufruf:

Hallo,

für Samstag, 17 Uhr, 3 Mädels, die gerne viel und gut reden und ebenfalls bereit sind, für uns viel Alkohol zu trinken und den Trinktest mitzumachen. Diese Mädels möchten wir dann am Sonntag ab 10 Uhr morgens noch einmal aufsuchen und u.a. den Alkoholgehalt prüfen.
Am besten 3 Freundinnen zwischen 20-30 Jahren. Die Getränke/Eintritt ist kostenlos.

Wo: Köln
Gage: 50 Euro

Die wollen, dass man sich im Fernsehen betrinkt?
Da würde ich auf keinen Fall mitmachen :!:
Man kann da ja sonst welchen Mist machen, wenn man sich nicht mehr richtig unter Kontrolle hat und so weit wird es bestimmt kommen!
Vielleicht kann man aber mit versteckter Kamera das Casting filmen und dann eventuell irgendwelche rechtlichen Verstöße dukumentieren. (oder so wie der Fernsehkritiker vor dem Gebäude filmen)
Solange man keinen Vertrag unterschreibt, passiert dann doch nichts oder :?:
Man sollte aber denke ich auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen.
Vielleicht wird das dann ja aufgezeichnet und als Beweismaterial verwendet, falls man sich weigert. Oder ist sowas nicht möglich?

Solange man keinen Vertrag unterschreibt, passiert dann doch nichts oder :?:
Man sollte aber denke ich auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen.

Kannst Du mir bitte einen rechtsgültigen Vertrag nennen, der einen Menschen dazu verpflichten kann, sich giftige Substanzen in einem erhöhten Maß zuzuführen um der Volksbelustigung zu dienen? :roll:

Du kannst da alles unterschreiben, was Du willst … es ist ungültig.

Naja, solange man weiß, wie viel man trinken kann und nicht am Ende über den Boden kriecht klingts doch ganz interessant :smiley:
Nur sollte man gucken, in welcher TV Sendung man nachher landet.

Das wird bestimmt so eine pseudowissenschaftlicher Test über eine neue Anti-Kater-Pille oder so was. Das gabs schon öfters…

Kannst Du mir bitte einen rechtsgültigen Vertrag nennen, der einen Menschen dazu verpflichten kann, sich giftige Substanzen in einem erhöhten Maß zuzuführen um der Volksbelustigung zu dienen? :roll:

Du kannst da alles unterschreiben, was Du willst … es ist ungültig.

Da wär ich vorsichtig mit der aussage

Die Filmfirma wird sagen das du komplett über die konsequenzen aufgeklärt wurdest, da ist die Sittenwidrigkeit sehr schwer zu beweisen.

Wenn du sowas nämlich unterschreibst und weisst das das Sittenwidrig ist ist das unter umständen trotzdem gültig

Die Firmen lassen solche Verträge nicht von den Praktikanten schreiben sondern von nem Rudel anwälte

Wenn du sowas nämlich unterschreibst und weisst das das Sittenwidrig ist ist das unter umständen trotzdem gültig

Nein: der Vertrag wäre „ex tunc“ (von Anfang an) ungültig, dabei kommt es nicht darauf an ob Du das wusstest oder nicht. Ob das sittenwidrig war, müsste dann ein Gericht prüfen - da ist man dann allerdings wieder der Auslegung des Gerichtes ausgeliefert, und da kann man durchaus sein blaues Wunder erleben… Ich sag nur: Holger und das Hamburger Landgericht :ugly

Aber im Ernst: Alkohol ist eine giftige Substanz, das ist unstrittig. Deswegen hat Isegrimm Recht: die könnten niemanden zwingen Alkohol zu trinken. Sie können sich nur schriftlich geben lassen, dass Du sie nicht wegen der Folgen verklagst wenn was schief geht - wiel Du es eben freiwillig tust. Wenn Du aber z.B. schon die 50 Euronen kassiert hast, müsstest Du die wieder rausrücken, aber das ist auch alles.
Natürlich ist es immer am Besten, man unterschreibt erst gar nicht, schon gar nicht für einen solchen Blödsinn :roll:

P.S. Ohne Kamerazwang hätte ich mich früher gefreut über so ein Angebot: saufen so viel man will und dafür noch Geld bekommen? Na klar - komischerweise wurden nie junge Männer für so was gesucht :mrgreen:
Aber vor laufenden Kameras? Never!!!

in diesen verträgen steht nicht “du verpflichtest dich, dich zu besaufen”, sondern sachen wie “du darfst nicht mitfilmen, nicht darüber reden, geld gibt es nur wenn du die regieanweisungen befolgst, also entsprechende ‘leistung’ erbringst blablabla, die rechte am bildmaterial hat einzig die produktionsfirma und darf damit machen, was sie will, du hingegen darfst damit überhaupt nichts machen usw.”

Die Filmfirma wird sagen das du komplett über die konsequenzen aufgeklärt wurdest, da ist die Sittenwidrigkeit sehr schwer zu beweisen.

Oooch mööönsch… da verlinkt man schon mal den Paragraphen, und dann liest er ihn nicht mal. Böser Gabumon.

Weiterhin:

Im Strafrecht ist eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Einwilligung in eine Körperverletzung nicht möglich, wenn einem Tat gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 Strafgesetzbuch, StGB).

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Sitt … gkeit.html

Und - auch wenn die Robby-Bubble-Fraktion das hier nicht einsehen will - jemanden Alkohol einzuflössen ist Körperverletzung. Rein streng genommen ist sogar der Eigenkonsum von Alkohol das Gleiche … genauso wie das Ansehen bestimmter Spielshows … aber nun ja.

Is klar, soweit?

„Sittenwidrigkeit“ heisst hier nicht nur das, was man landläufig darunter versteht, also „Pfui, tut man nicht machen tun!“, sondern der Begriff der Sittenwidrigkeit umfasst vor allem Rechtsgeschäfte, die gegen andere Rechtsvorschriften, insbesondere die gegen den Menschen verstossen.

Klartext:
Ich kann keinen Menschen z.B. vertraglich zum Beischlaf verpflichten, oder diesen z.B. durch andere Rechtsgeschäfte einfordern, bzw. aus ihnen ableiten (Sehr grosses Tennis, wenn es um die berühmten „ehelichen Pflichten“ geht). Also kann ich auch keinen Vertrag schliessen, in dem ich mich zur Zahlung von zweigroschenfuffzich verpflichte, wenn sich der andere dafür in’s Coma säuft.

Der Paragraph ist sogar soweit ausgedehnt worden, das die eigentliche Kenntnis einer Sittenwidrigkeit den Vertrag nicht in Gültigkeit versetzt, also nach dem Motto: „Denn sie wussten, was sie tun …“

Wer auch immer da unterschreibt, der sollte sehen, das er die Kohle im Voraus kriegt, denn … da der Vertrag ungültig ist, kann auch nicht auf Nichterfüllung (und damit Rückerstattung) geklagt werden. :mrgreen:

Wer will sich schon für lächerliche 50 Euro vor nem Millionenpublikum zum Alkoholsüchtigen stigmatisieren lassen? Die werden ja immer geiziger, die Produktionsfirmen!

Und - auch wenn die Robby-Bubble-Fraktion das hier nicht einsehen will - jemanden Alkohol einzuflössen ist Körperverletzung. Rein streng genommen ist sogar der Eigenkonsum von Alkohol das Gleiche … genauso wie das Ansehen bestimmter Spielshows … aber nun ja.

ABer genau DAS macht die Produktionsfirma ja nicht, die zahlen nur am Ende die Zeche

Streng genommen ist es ein rechtsgültiger vertrag wenn jemand zu dir sagt „Komm wir gehen Saufen, ich bezahle“, Die Produktionsfirma kann (und wird) dir keinen Trichter in den Hals rammen und den Jack Daniels oben reinkübeln.

Der Vertrag sagt ja im grunde nur aus das du dabei gefilmt wirst und die Firma die Zeche zahlt, ich seh da nix sittenwidriges.

Die Email dürfte auch noch garkeinen Vertrag darstellen, den wird man wohl erst kurz vorher unter die Nase gehalten bekommen, und da wird noch ganz anderes drinstehen, z.b. das die Filmaufnahmen umgeschnitten werden, und ohne deine weitere überprüfung ausgestrahlt werden, du keine rechte mehr dadran hast etc

Anders sieht es aus wenn jemand den Produktionsvorgang filmt, der ist nicht von dem Vertrag erfasst werden, und in einer Partylocation filmen ist nicht verboten, wenn der CLub oder whatever es nicht selbst verbietet, sprich wenn du die Produktionsfirma bei ihrere arbeit filmst ist das pech für die, das material kannst bei Youtube einstellen, ab bestimmten veranstaltungsgrößen gilt recht am eigenen bild nurnoch eingeschränkt

Auch bei z.b. einer Pornoproduktion steht ja keiner mit der Peitsche hinter dir (öhm ja gut das kommt auf die Art des Pornos an :mrgreen: ) und zwingt dich zum beischlaf… du bekommst da ja auch eine bezahlung für ne freiwillige leistung :ugly

@ Gabumon … und selbst wenn im Vertrag nur steht, dass sie dich dabei filmen und die Zeche zahlen… wo ist der Unterschied? Wenn du dann keinen Alkohol trinken willst, dann musst du ihn auch nicht trinken (Das mit der Sittenwidrigkeit wurde ja schon ausführlich erklärt)… Was bleibt dann von diesem Vertrag noch übrig?

Das die dich quasi nur dazu einladen auf deren Kosten zu trinken und dich dabei zu filmen

da du nicht gezwungen wirst sondern nur dabei begleitet liegt wohl keine sittenwidrigkeit vor