Hallo Holger, mein gutster!
Wirst du das Verfahren im Fall “Scheiß RTL”, mit Hinweis auf das Urteil des BVerfG, neu aufrollen lassen?
Das ist wohl schwer möglich, da es ja vorm OLG kein Urteil gab, sondern ich es anerkannt habe. Und das lässt sich schwer wieder aufrollen.