blue monday für den NDR

heute klage gegen die stadtkasse eingereicht.

tenor: NDR ist keine behörde also ist das vollstreckungsverfahren unrechtmäßig.
die beschlüsse des LG tübingen auch erwähnt.

begründet mit rundfunkstaatsvertrag, wo die aufgabe und finanzierung des NDR ziemlich schräg und unüblich für eine behörde definiert wird.

mal gucken, bin gespannt.

Warum geht es speziell um den NDR?

in erster linie gehen die mir auf den sack. das ist der vollstreckungsgläubiger.
was für eine anstalt gilt, muss nicht für andere gelten.

edit.
und die beklagte ist die stadtkasse als vollstreckungsbehörde.
[hr][/hr]
schreiben von der stadtkasse vom 20. jan. an meine bank, durchschrift zur kenntnis an mich:

[B]pfändungs[/B]- und einziehungsverfügung bla bla

“wird mit sofortiger Wirkung [B]aufgehoben[/B]”

am 1.2 kam zur kenntnisnahme der antrag der beklagten, die klage abzuweisen.

der erlass von rundfunkbeitragsbescheiden stellt eine schlichte hoheitliche verwaltungstätigkeit dar. der ndr handelt hierbei aufgrund der inh als anstalt des öff rechts einseitig berechtigenden befugnis zur festsetzung rückständiger rundfunkbeiträge, welche ihm eine öffentlich-rechtliche handlungsbefugnis dahingehend einräumt, sich der handlungsform eines verwaltungsaktes zu bedienen. die erforderliche organisatorische selbständigkeit der handelnden stelle liegt ersichtlich vor. die beklagte verweis diesbezüglich auf die zutreffenden ausfügrungen des vgh baden-wü. in seinem urteil vom 4 nov 16, welches sich eingehend mit dem beschluß des lg tübingen befasst.

von wegen hoheitliche verwaltungstätigkeit. den beschluß aus tübingen vom 9.12 haben sie vergessen. dort werden widersprüche eben in dieser argumentation aufgeführt.

tee trinken.

Und warum sollte dein Gericht eine Entscheidung des LGH Tübingen beachten müssen, was selbst auf eine Klärung durch den BGH wartet? Ist ja nicht so, dass andere Gerichte nicht auch andere Auffassungen haben.

die juristen arbeiten nach halbwegs wissenschaftlichen methoden und den widerspruch soll “mein” gericht erstmal versuchen wegzudiskutieren.

Also haben alle anderen Gerichte in der Vergangenheit nicht nach „wissenschaftlichen Methoden“ gearbeitet?

Ich habe gerade irgendwo gelesen, dass das Landesgericht Tübingen gerne mal zu rebellischen Urteilen tendiere, die nicht unbedingt Bestand haben. Dazu steht nicht unbedingt die prinzipielle Rechtsmäßigkeit der Rundfunkgebühren auf dem Prüfstand sondern mehr, über welche genauen Wege diese eingetrieben werden.

Doch die GEZ-Hasser dürfen sich nicht zu sehr freuen: Das Urteil weist allein den Weg zurück, wie die GEZ zu Zwangsvollstreckungen kommen will. Einfach gesagt: Auch wenn diese Rechtsprechung sich bundesweit durchsetzen sollte, bedeutet das nur, dass die Eintreiber in Zukunft mehr Arbeit haben werden, aber nicht, dass irgendjemand der Zwangsgebühr entkommt.

oder

Können sich die „GEZ-Gegner“ nun also schon die Hände reiben ob eines baldigen Endes der Zwangsgebühr? Mitnichten. Das Gericht weist am Ende nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Entscheidung ausschließlich um die Vollstreckung des Beitragseinzugs geht und nicht um die Beitragspflicht an sich. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, das betont auch das Gericht: In „einzelnen Positionen“ weiche man von der „vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab“. Noch ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Dass es gegebenenfalls vorm BGH Bestand haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.

Wenn du deinem Geld böse bist, kannst du das ja ruhig fortsetzen, aber ansonsten ist vielleicht zu überlegen, das doch noch so gut wie es geht abzuwenden und erstmal abzuwarten, was der BGH denn dann am Ende genau urteilt. Aber gut, was sinnvoll ist, soll dir dein Rechtsanwalt erläutern.

[QUOTE=Baru;485596]Also haben alle anderen Gerichte in der Vergangenheit nicht nach “wissenschaftlichen Methoden” gearbeitet?
[/QUOTE]

nee. das hat andere gründe.
lass es dir vom frank fahsel erklären.

“[I]Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor ‘meinesgleichen’.[/I]”

[QUOTE=username;485991] frank fahsel [/QUOTE]

Telling Name? Außer des von Dir zitierten Gefa(h)sels aus einem Leserbrief an die SZ von 2008 gibt es keinerlei glaubwürdige Lebenszeichen des angeblichen Exrichters. Der Sermon stinkt streng nach Fake, solange jede Quelle auf dieselben dürren Zeilen rekurriert.

PS: “Eckel” macht das Ganze noch unglaubwürdiger, wenn man annehmen muss, dass ein Richter studiert hat.

[QUOTE=Greggy;485992]PS: “Eckel” macht das Ganze noch unglaubwürdiger, wenn man annehmen muss, dass ein Richter studiert hat.[/QUOTE]
Lass das mal nicht den Horst hören.

[QUOTE=username;485991]nee. das hat andere gründe.
lass es dir vom frank fahsel erklären.[/QUOTE]

Ist zwar mehr Verschwörungstheorie als alles andere …

Aber wenn du das glaubst, warum klagst du dann nochmal? Dann hast du doch erst recht keine Chancen. Ganz alleine gegen das böse System …

Nun, wenn er nicht klagen würde, dann könnte er hinterher nicht behaupten das irgendwas mit dem Rechtssystem nicht stimmt, weil er verloren hat.

ein jahr beitragsfrei und ohne bettelbriefe.
und ihr?