Bares für Rares

Lief das nicht schon auf ZDFneo - oder verwechsle ich da was?

An den Charme von Bares für Rares werden sie aber so oder so nur schwer rankommen - und ja, ich find die Sendung charmant! :wink:

[QUOTE=Corny83;493085]Lief das nicht schon auf ZDFneo[/QUOTE]
Nein, die Sendung ist eine Adaption des finnischen Formats “Haggle Battle”.

Alles klar, danke!

[QUOTE=maddyxx;493083]finde die Händler da aber schon so zum Kotzen und total unsympathisch[/QUOTE]

Habe mal bei ‘Viel zu bieten’ reingeschaut.
Mit ‘unsympathisch’ liegst du gar nicht mal so falsch.
Die vier Nasen versprühen den Charme eines vollgerotzten Taschentuchs.
Von daher:
Nur ‘Bares für Rares’ ist Wahres.

Wenn ich dies so lese dann gefällt mit KUNST + KREMPEL im braven
Bayerischen Fernsehen immer Samstag um 19.30h umso mehr.

Kann jemand etwas dazu sagen, ob die Händler tatsächlich keine Ahnung von der Expertise bzw. dem geschätzten Wert haben, oder gibt es da unter Umständen gewisse Absprachen?

Fabian hat in einem Interview mal gesagt, dass es da keinerlei Absprachen gäbe, die Händler sehen die Objekte in dem Moment zum ersten Mal.
Darum auch werden Experten und Händler während den Aufzeichnungen in verschiedenen Hotels untergebracht.

[QUOTE=MBS;493082]ZDF schickt weiteres Trödelformat ins Rennen.
Statt den Trend zu genießen, solange er andauert, versucht man jetzt das Zugpferd auf die Schnelle zu duplizieren:[/QUOTE]

Die Sendung ist nach ein paar Folgen ja sang und klanglos eingestampft worden. Ich hatte 2 oder 3 Folgen gesehen und fand sie, im Gegensatz zu BfR und KuK grenzwertig.

Anfang November gibt es ja wieder eine große Abendshow von BfR (am 02.11.). Meistens finde ich die Preise die gezahlt werden ok. Man muss ja bedenken, da sitzen (meist jedenfalls) keine Endkunden, sondern Händler die ja auch etwas verdienen wollen und auch Kosten haben. Manchmal greifen sie auch ins Klo. Die Goldmünze die Fabian und Daniel für 25.000€ erworben haben, hat auf der Versteigerung in Leipzig 30.000€ gebracht, was für jeden von ihnen 2.500€ Gewinn bedeutet hat. Aber die musste vorher noch restauriert werden und ich denke nicht, dass das Auktionshaus diese Kosten übernommen oder sie an den Käufer weitergegeben hat. Damit dürfte der Gewinn noch kleiner ausfallen.

Und nicht zu vergessen die Steuern die die Händler zahlen müssen - das schmälert den Gewinn auch nochmal erheblich.

Lg
Corny

[QUOTE=Corny83;498889]Und nicht zu vergessen die Steuern die die Händler zahlen müssen - das schmälert den Gewinn auch nochmal erheblich.[/QUOTE]

Da wäre die Frage interessant, wie man das ggü. dem Finanzamt abrechnet. Normalerweise holen sich die Händler ja die Vorsteuer wieder. Keine Ahnung wie das läuft, wenn die von Privatleuten kaufen, aber irgendwie geltend machen werden die das schon. Denn wenn sie nicht lügen, dann würde so oft mal drauf zahlen.

Die sagen ja teilweise für wie viel die die Waren verkaufen können und begründen so ihr Angebot. Da liegt der Ankaufspreis teilweise nur 10-20% unter dem genannten Verkaufspreis und wenn vom Verkaufspreis noch Steuern abgehen, würden die da keinen Gewinn machen. Bedeutet für mich, dass sie auch bei Käufen von Privatleute sich die Vorsteuer o.ä. vom Finanzamt wiederholen und somit wird da kein Gewinn geschmälert.

Wie funktioniert den das mit der Vorsteuer?
Lg
Corny

Wenn ich Ware von Privatleuten ankaufe, lasse ich mir das quittieren und trage neben dem Kaufbetrag auch die anteiligen 7% (für Bücher & Comics) oder 19% Mehrwertsteuer (für alles andere) ein.

Diese Ausgaben fließen dann in meine Quartalsweise abzugebende Abrechung der ausgegebenen und eingenommenen Umsatzsteuerbeträge mit ein. Sprich: Sollte ich in einem Quartal aus irgendwelchen Gründen mal mehr Ware ein- als verkaufen, kann ich auch Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, statt welche zu bezahlen. Ist natürlich nicht der Normalfall.

Vereinfacht gesagt, der Händler kauft eine Ware für 119€ und will diese für 238€ weiterverkaufen. Der Händler zahlt jetzt auf den Verkaufspreis von 238€ Umsatzsteuer, in dem Fall sind das 38€. Allerdings hat er ja bereits auf den Einkaufspreis Umsatzsteuer gezahlt und zwar 19€ und diese 19€ kann er sich dann wiederholen. Somit hat er dann, nach der Steuer, 100€ statt nur 81€ eingenommen.

Mich würde jetzt wie gesagt mal interessieren wie das dann abläuft, wenn die Händler von Privatleuten kaufen. Die Verkäufer bei Bares für Rares zahlen ja keine Steuer, die streichen die Kohle Brutto=Netto ein und ob da dann die Händler trotzdem die Vorsteuer geltend machen können weiß ich nicht genau. Ich bezweifel es fast, aber dann würden die Händler in fast jeder Folge ja lügen bis sich die Balken biegen, wenn die manchmal so ihre Verkaufspreise nennen, um die Verkäufer zum Deal zu drängen.

Letztens hat erst wieder jemand angeblich zähneknirschend was für 450€ angekauft, was er dann für 500€ in den Laden stellen würde. Kann ich mir so beim besten Willen nicht vorstellen :wink:

EDIT: Mir fällt grad ein, dass mein Rechenbeispiel eh falsch ist. Der Einkaufspreis muss bei der Berechnung der Umsatzsteuer doch eh rausgerechnet werden oder? Ist schon zu spät für derlei Rechenbeispiele :ugly

Aber tatsächlich zahlen tust die Steuer dann ja trotzdem nicht, weil der Privatmann die Umsatzsteuer nicht abführt. Daher bin ich mir nicht sicher ob man in dem Fall vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Meine Lehre ist halt schon zu lange her und gebraucht habe ich das Wissen leider bisher nicht mehr.

@eldorado
@NakedSnake

Vielen Dank für die für mich erhelenden Erläuterungen.
Kurzum: Würde ein Händler ein Comic von Privat für 100 € einkaufen und anschließend für gerademal 108 € weiterverkaufen und führt dabei die üblichen 7 % Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab (von 108 € also 7,56 €), hätte er faktisch keinen Gewinn mehr gemacht - kann sich dann aber über die Steuererklärung von den ursprünglichen 100 € die er gezahlt hat, 7 % vom Finanzamt zurückholen (= 7 €), womit er am Ende wieder bei seinen 8 € Verkausfgewinn rauskommt.

Das Finanzamt geht also davon aus, dass der ursprüngliche Verkäufer die Mehrwertsteuer schon abgeführt hat - wobei ich glaube dass es bei Verkauf von Privat eine gewisse Verkaufsschwelle gibt unter welcher keine Versteuerung stattfindet (kann mich da auch irren, aber ansonsten müssten ja eigentlich ALLE Privatverkäufer auf z.B. Ebay die 7 % bzw. 19 % Mehrwertsteuer abführen, und ich erinnere mich dunkel, dass dies erst ab einer gewissen Summe in der Steuererklärung fällig wird, kann mich da aber auch irren, da ich absolut nicht vom Fach bin).

Solange der Händler also seine Ware nicht unter dem Einkaufspreis verkauft macht er trotz Mehrwertsteuer keinen Verlust, da er sich diese mit seiner Steuererklärung zurückholt. Somit bleibt also einem Händler, welcher einen Gegenstand für 450 € einkauft und für 500 € weiterverkauft bei 19 % Mehrwertsteuer 41,5 € Gewinn, da ja nur der “Mehrwert” in einer Handelskette versteuert wird … wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe.

Klar kommen dann noch andere Faktoren dazu wie Lagerungskosten, Geschäftskosten, Lebensunterhalt, Mitarbeiterkosten etc…, aber es ist interessant das dadurch auch kleine Gewinnspannen nicht von der Mehrwertsteuer sofort wieder komplett aufgefressen werden, weil eben nur die Gewinnspanne ansich neu versteuert wird und somit 81 bzw 93 % des Gewinns beim Händler bleibt.

Thanks,
lg
Corny

Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, es könnte durchaus auch sein, dass, wie in meinem Edit angemerkt, dann nur die 8€ versteuert werden müssen, weil man als Händler nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wenn man Waren von Privatleuten für den gewerbsmäßigen Weiterverkauft bezieht.

EDIT: Das lässt mir grad keine Ruhe und deswegen hab ich mal Google bemüht und einen Link gefunden, der das hoffentlich anschaulich erklärt.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Handel mit Gebrauchtwaren

Punkt 5, Beispiel 1 und 3 wären da hier von Belang, wenn man sich nicht alles durchlesen will.

Zusammenfassung:
Ankauf von Privatpersonen -> Es muss nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert werden (Differenzbesteuerung).
Ankauf vom Händler -> Der gesamte Verkaufspreis wird besteuert, allerdings wird die bereits gezahlte Vorsteuer des Einkaufspreises wieder herausgerechnet (Regelbesteuerung).

Die steuerliche Belastung wäre grundsätzlich bei beiden Beispielen am Ende die selbe, die Berechnungsgrundlage ist nur eine andere. Einziger Unterschied, bei der Differenzbesteuerung wird immer der Regelsteuersatz angesetzt, selbst bei Waren die normalerweise dem ermäßigtem Steuersatz unterliegen.

ansonsten müssten ja eigentlich ALLE Privatverkäufer auf z.B. Ebay die 7 % bzw. 19 % Mehrwertsteuer abführen, und ich erinnere mich dunkel, dass dies erst ab einer gewissen Summe in der Steuererklärung fällig wird, kann mich da aber auch irren, da ich absolut nicht vom Fach bin).

Das ist glaube ich ein noch komplizierteres Feld, weil es da allenfalls Richtlinien gibt und es nicht nur von der Höhe der Einnahmen abhängt, sondern auch von der Regelmäßigkeit und der Anzahl der verkauften Waren. Ebay hat für Privatverkäufer mal eine Grenze für die Auktionen pro Monat eingeführt, aber selbst das schützt niemanden vor dem Finanzamt.

Interessant ist bei den beiden Fällen (wenn ich es richtig verstanden habe),
dass im ersteren nur der Gewinnbereich zwischen An und Verkauf besteuert wird,
während im zweiteren der komplette Verkaufswert versteuert wird und sich der Verkäufer dann erst bei seiner Steuererklärung die zuviel gezahlten Steuern zurückholen kann.

Im Grunde zahlt er dabei am Ende zwar jeweils dieselben Steuern, aber die zuviel gezahlten Steuern bleiben erstmal bei Vater Staat und somit ist das im Grunde ein, bis zu einem Jahr, kostenloser „Kredit“ den Vater Staat da bekommt ^^

Immerhin erklärt das nun, wie die Händler auch bei Gewinnspannen unter 19 % noch Gewinn machen können, weil eben nur die Gewinnspanne besteuert wird und solange der Händler mit Gewinn verkauft alles gut ist :slight_smile:

Daher auch der Spruch (jetzt wird mir das erst so langsam klar): Den Gewinn macht man nur im Einkauf! :slight_smile:

Yup, könnte man tatsächlich so sehen :wink:

[QUOTE=eldorado;498908]Wenn ich Ware von Privatleuten ankaufe, lasse ich mir das quittieren und trage neben dem Kaufbetrag auch die anteiligen 7% (für Bücher & Comics) oder 19% Mehrwertsteuer (für alles andere) ein.

Diese Ausgaben fließen dann in meine Quartalsweise abzugebende Abrechung der ausgegebenen und eingenommenen Umsatzsteuerbeträge mit ein. Sprich: Sollte ich in einem Quartal aus irgendwelchen Gründen mal mehr Ware ein- als verkaufen, kann ich auch Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, statt welche zu bezahlen. Ist natürlich nicht der Normalfall.[/QUOTE]

Du ziehst dir die Vorsteuern aus einem Einkauf bei einer Privatperson (also kein Unternehmer nach § 2 UStG)?
Da wäre es gut, wenn du deinen Steuerberater nochmal genauer fragst - ansonsten viel Spaß bei einer Betriebsprüfung.

So wie du das darstellst, ist das nicht richtig, bei Kauf von Privatperson gibt es keinen Vorsteuerabzug! (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG - Vorsteuerabzug bei Lieferungen, die von einem anderen Unternehmer (! - hier nicht gegeben, da Privatperson) für das eigene Unternehmen (u.a. deinen Comicladen) ausgeführt werden.

Oh, Betriebsprüfungen, bei denen sich der Steuerprüfer dann mehrere Tage einnistet und sich in die Bücher vertieft hatte ich schon - und bekam am Ende sogar Geld vom Finanzamt zurück. :smiley:
Was darauf hindeutet, dass ich in der Tat nicht immer alles richtig be- und abrechne, manchmal sogar zu meinen Ungunsten.

Denn die Materie ist in der Tat kompliziert und daher enthielt mein voriger Beitrag auch einen falschen Satz. Zwar wird die Mehrwertsteuer beim Ankauf von privat auf dert Quittung mit eingetragen, nicht aber bei der Umsatzsteuererėklärung mit abgerechnet.

Insgesamt ist es aber so wie in den Beiträgen von Corny und Naked Snake beschrieben, dass die MwSt letztlich ein Durchreicheposten ist und man seine Ausgaben dafür dann später wiederbekommt. So dass dann effektiv das an zu zahlender Umsatzsteuer übrig bleibt was man eben mehr eingenommen als ausgegeben hat.

So lief dann auch die Argumentation des Vermieters meines neuen Ladens, als dem plötzlich einfiel, dass die im Mietvertrag genannte Monatsmiete doch nicht der Gesamtbetrag inkl. Mehrwertsteuer sei - die käme leider noch oben drauf. " Aber das spielt doch keine Rolle, kriegen sie ja wieder " hieß es dazu. Das stimmt zwar prinzipiell, aber erstmal muss ich jetzt jeden Monat halt ein paar hundert Euro mehr überweisen als ursprünglich gedacht.

      • Aktualisiert - - -

Ach so, eines noch: Auch als Unternehmer ist man nicht automatisch und immer vorsteuerabzugsberechtigt. In den ersten Jahren meiner Selbstständigkeit galt ich noch als Kleinunternehmer und brauchte keine eigene Umsatzsteuererklärung abzugeben. Wo da aktuell die Grenze liegt, weiß ich aber nicht

Auf jeden Fall eine interessante Materie - und Danke Dir @eldorado für den Einblick.
Wieder was gelernt :slight_smile: