Möp möp,
ich fasse mich kurz:
- ich bin seit ~2005 BahnCard-Kunde (BahnCard 50). Ich weiß nicht mehr, wann/wie/wo ich die BC (BC = BahnCard) gekauft habe, bin mir aber sicher, nichts von wegen Abonnement unterschrieben zu haben.
- die bahnCard wurde mir seitdem jedes Jahr zugeschickt. Im ersten Jahr hat mich das noch irritiert, danach fand ich es bequem. Ein Überweisungsträger war soweit ich mich erinnern kann immer dabei.
- dieses Jahr wollte ich keine neue BC. Gültigkeitssdatum war bis zum 31.10.2010. Ende September erhalte ich ein Schreiben vom BahnCard Service, irgendwas in der Richtung “nächsten Monat gibt’s die neue” + Überweisungsträger. Darauf antwortete ich, dass ich keine neue BC möchte
- Antwort: ja eh vielen Dank, leider ist ihre Kündigung für dieses Jahr zu spät eingetroffen, 6 Wochen Kündigungsfrist.
Frage 1: öh. Muss man für eine Kündigung nicht vorher einen Vertrag/ein Abonnement eingegangen sein? oO wenn ich einen Kopfhörer bei amazon kaufe, schicken die mir ja auch nicht jedes Jahr 'n neuen zu. Mir war das gar nicht so bewusst, ich mein die BC kam einmal im Jahr und dann hab ich halt überwiesen, ohne mir Gedanken über ne evtl. Laufzeit zu machen. Da wollte ich die ja auch noch haben…
- ich forderte daraufhin also eine Kopie des Schreibens, aus dem hervorgeht, dass ich z.B. durch meine Unterschrift einem Abo zugestimmt habe. Ich mein, die müssen ja mit irgendwas ihren Anspruch begründen oder nicht?
- daraufhin kamen 2 Seiten mit, nun ja: einmal mein Name/Anschrift in meiner Handschrift (die muss ich damals wohl hinterlegt haben, die BC wird ja zugeschickt), einmal mein Passfoto (das in die BC kommt)
Was soll mir das sagen? Sowas hat wohl schwerlich den Status eines Vertrags lol. Nun, da ich nicht willens bin, zu zahlen, und sich dieses ganze Gebahren wie Klingeltonabzocke anfühlt (einmal runtergeladen gehste irgendnen Abo ein), möchte ich das eigentlich gerichtlich klären lassen (sollte die Bahn ein Mahnverfahren einleiten).
Ich mein, was ist das für ein Geschäftsgebahren, dem Kunden irgendwo in einer produktbegleitenden Beschreibung (wenn überhaupt, kein Plan) zu sagen, dass er ein Abo aufgeschwatzt bekommen hat. Da ist ja jeder Fernabsatzvertrag mit AGBs und Checkbox seriöser. Von daher:
Frage 2: im Fall der Fälle (Gerichtsverfahren), ich bin nicht rechtsschutzversichert und mittelloser Student. Wär müsste wann wie für welche Ausgaben aufkommen? Sind meine Eltern haftbar (29, wohne nicht mehr zuhause)?
Frage 3: welche Konsequenzen ergeben sich daraus? SchufaEintrag und so, steht dann später auch was im polizeilichen Führungszeugnis, wenn ich zur Zahlung verknackt werde aber nicht zahlen kann?
Frage 4: ich habe jetzt überlegt, dem BC-Service mit einem Hinweis der Art “Die Presse wird sich im Übrigen mit Sicherheit sehr dafür interessieren, wie sie einem mittellosen Studenten versuchen, ein 118€ teures Abo aufzuschwatzen” zu begegnen. Ist das sinnvoll?
LG ZapperloT