BahnCard - Kündigung

Möp möp,

ich fasse mich kurz:

  • ich bin seit ~2005 BahnCard-Kunde (BahnCard 50). Ich weiß nicht mehr, wann/wie/wo ich die BC (BC = BahnCard) gekauft habe, bin mir aber sicher, nichts von wegen Abonnement unterschrieben zu haben.
  • die bahnCard wurde mir seitdem jedes Jahr zugeschickt. Im ersten Jahr hat mich das noch irritiert, danach fand ich es bequem. Ein Überweisungsträger war soweit ich mich erinnern kann immer dabei.
  • dieses Jahr wollte ich keine neue BC. Gültigkeitssdatum war bis zum 31.10.2010. Ende September erhalte ich ein Schreiben vom BahnCard Service, irgendwas in der Richtung “nächsten Monat gibt’s die neue” + Überweisungsträger. Darauf antwortete ich, dass ich keine neue BC möchte
  • Antwort: ja eh vielen Dank, leider ist ihre Kündigung für dieses Jahr zu spät eingetroffen, 6 Wochen Kündigungsfrist.

Frage 1: öh. Muss man für eine Kündigung nicht vorher einen Vertrag/ein Abonnement eingegangen sein? oO wenn ich einen Kopfhörer bei amazon kaufe, schicken die mir ja auch nicht jedes Jahr 'n neuen zu. Mir war das gar nicht so bewusst, ich mein die BC kam einmal im Jahr und dann hab ich halt überwiesen, ohne mir Gedanken über ne evtl. Laufzeit zu machen. Da wollte ich die ja auch noch haben…

  • ich forderte daraufhin also eine Kopie des Schreibens, aus dem hervorgeht, dass ich z.B. durch meine Unterschrift einem Abo zugestimmt habe. Ich mein, die müssen ja mit irgendwas ihren Anspruch begründen oder nicht?
  • daraufhin kamen 2 Seiten mit, nun ja: einmal mein Name/Anschrift in meiner Handschrift (die muss ich damals wohl hinterlegt haben, die BC wird ja zugeschickt), einmal mein Passfoto (das in die BC kommt)

Was soll mir das sagen? Sowas hat wohl schwerlich den Status eines Vertrags lol. Nun, da ich nicht willens bin, zu zahlen, und sich dieses ganze Gebahren wie Klingeltonabzocke anfühlt (einmal runtergeladen gehste irgendnen Abo ein), möchte ich das eigentlich gerichtlich klären lassen (sollte die Bahn ein Mahnverfahren einleiten).
Ich mein, was ist das für ein Geschäftsgebahren, dem Kunden irgendwo in einer produktbegleitenden Beschreibung (wenn überhaupt, kein Plan) zu sagen, dass er ein Abo aufgeschwatzt bekommen hat. Da ist ja jeder Fernabsatzvertrag mit AGBs und Checkbox seriöser. Von daher:

Frage 2: im Fall der Fälle (Gerichtsverfahren), ich bin nicht rechtsschutzversichert und mittelloser Student. Wär müsste wann wie für welche Ausgaben aufkommen? Sind meine Eltern haftbar (29, wohne nicht mehr zuhause)?

Frage 3: welche Konsequenzen ergeben sich daraus? SchufaEintrag und so, steht dann später auch was im polizeilichen Führungszeugnis, wenn ich zur Zahlung verknackt werde aber nicht zahlen kann?

Frage 4: ich habe jetzt überlegt, dem BC-Service mit einem Hinweis der Art “Die Presse wird sich im Übrigen mit Sicherheit sehr dafür interessieren, wie sie einem mittellosen Studenten versuchen, ein 118€ teures Abo aufzuschwatzen” zu begegnen. Ist das sinnvoll?

LG ZapperloT

Frage drei kann ich dir beantworten: im polizeilichen führungszeugnis wird davon nichts stehen. die haben damit überhaupt nichts zu tun. aber einen eintrag bei der schufa wird es geben, wenn du verpflichtet warst zu zahlen, und dieser verpflichtung nicht nachgekommen bist. und das kann ebenso unangenehme folgen für dich haben, zum beispiel wenn du einen kredit beantragen oder einfach nur einen handyvertrag unterschreiben möchtest.

aus den verträgen sollte schon klar hervorgehen, dass sich der vertrag automatisch verlängert, die kündigungsfrist muss ebenfalls dabeistehen. deshalb sollte man solche verträge auch immer aufbewahren. meines wissens nach ist der vertragspartner nicht dazu verpflichtet, dir eine kopie zukommen zu lassen. dafür würde ich aber meine hand nicht ins feuer legen, ich bin kein jurist…

davon abgesehen klingt es auch für einen nicht-juristen etwas offensichtlich, dass man sich schon vorher mal hätte erkundigen sollen, statt vier mal einfach die neue BC zu akzeptieren, und bei der fünften zu behaupten, dass es ja gar kein abo gewesen sein könne… irgendwo in deinen vertragsunterlagen sollte es definitiv drinstehen. es ist sicherlich nicht die aufgabe der bahn, sicherzustellen, dass du deine unterlagen sorgfältig aufbewahrst. für die bahn ist nur relevant, dass ihre eigenen unterlagen korrekt und vollständig sind…

ps: verträge sollte man gründlich lesen, bevor man sie unterschreibt. du könntest dich höchstens darauf berufen, gedrängt und nicht richtig informiert worden zu sein. aber sowas hilft dir höchstens innerhalb der 14-tage-frist, nach fünf jahren stehen die chancen eher schlecht, dass man dir das abkauft :wink:

ich fasse mich kurz:

Ich kanns kürzer. :smt004

Möp möp,…Ich weiß nicht mehr…soweit ich mich erinnern kann…Mir war das gar nicht so bewusst…ohne mir Gedanken zu machen…kein Plan…Was soll mir das sagen?..Ist das sinnvoll?

Nun mal im Ernst.
Du Scherzkeks willst also ne große Welle machen, mit Gericht, Presse und so, weißt aber nicht mal, was Du eigentlich unterschrieben hast? Jedes Jahr kam ne Bahncard, dies Jahr auch, aber Du willst sie jetzt nicht mehr und machst die Bahn verantwortlich, dass sie das nicht riechen kann?

irgendwo in einer produktbegleitenden Beschreibung (wenn überhaupt, kein Plan)
Das nennt sich Geschäftsbedingungen, und in den letzten 5 Jahren hättste Dir die ja mal durchlesen können, wenn schon nicht bei Vertragsabschluss, nicht wahr?
Dein Vergleich mit Amazon hinkt wie nen dreibeiniger Kater. Wenn Du Amazon sagst, schickt mir jedes Jahr nen Kopfhörer, bis ich 6 Wochen vorher Bescheid gebe, dann ist das ein Vertrag, an den Du Dich genauso halten musst.

ich bin nicht rechtsschutzversichert und mittelloser Student.

Ich bin ja sehr für Verbraucheraufklärung, also nun mein Rat: Versuch da mit Kulanz was zu regeln, und wenn das nicht geht, kündige die BC sofort und nimm die 118 € als Lehrgeld.
Mannmannmann… :smt011

Der Wisch, den du bei deinem ersten Kauf der BC unterschrieben hast, ist ein rechtsgültiger Vertrag. Die Bahnangestellte, bei der du den unterschrieben hast, hat dich auch mit Sicherheit darauf hingewiesen, dass das ein Abo ist und du 6 Wochen Kündigungsfrist hast (Ich hab das gelernt, deshalb weiß ich das zu 100%)

Und du willst einen Presserummel lostreten für etwas, mit dem tausende Leute zufrieden sind? :lol: Bahn wie Bild werden sich köstlich amüsieren…

Die Presse wird sich dafür gar nicht interessieren. Du hast einen Vertrag unterschrieben und musst nun zahlen (und kannst natürlich die Bahncard nutzen). Übrigens sind 118 € doch erst günstig dafür; als Nicht-Student (nur vier Jahre älter) zahle ich für die normale BC-50 immerhin 230 €.

Deine Eltern sind natürlich nicht haftbar, da Du volljährig bist. Wenn Du nicht zahlst, wird folgendes passieren: zuerst kommt die erste Mahnung, dann evtl. noch eine zweite Mahnung, dann der gerichtliche Mahnbescheid und dann kommt der Gerichtsvollzieher, um sich das Geld abzuholen (mit erheblichen zusätzlichen Kosten). Und wenn der nichts holen kann, wird er Dich zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung laden bzw. die EV direkt abnehmen. Das führt dann entsprechend zum Eintrag in divesen Schuldnerlisten und vermutlich auch bei der Schufa. Daraus werden für die nächsten drei Jahre erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen entstehen. Und die Bahn hat mit dem Titel (Mahnbescheid) 30 Jahre Zeit, die Forderungen einzutreiben (inkl. Zinsen).

Möchtest Du das ganze für 118 € wirklich riskieren?

Das steht doch gar nicht mal so versteckt in dem Brief, den man bekommt, dass die jedes Jahr verlängert wird, du Troll. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. (Ich meine mich sogar zu erinnern, dass ich das sogar schon bei der Bestellung ziemlich offensichtlich iwo gelesen hatte). Und kann sogar noch so weit gehen, dass ich drei Leute kenne, die nach der Kündigungsfrist erst gemerkt haben, dass sie keine Card mehr wollen, und von der Bahn alles rückerstattet bekommen haben. Da waren die eig sehr kulant.

Möp möp,

ich fasse mich kurz:

Wenn das kurz war möchte ich keinen langen Text lesen. :roll:

Is’ ganz einfach: Du bist 'n bissi naiv, ne?

Ich kann Dir sagen, wie das bei Dir zustandekam: Du hast Dir 2006 die Fanbahncard25 geholt, die sich um je einen Monat verlängert hat, je weiter die Mannschaft gekommen ist.
Und da hast Du was unterschrieben.

Du hast jedes Jahr brav gezahlt = konkludendes Handeln = Vertrag.

Sie haben ein Bild von Dir?
Hast Du nicht hingeschickt, oder?
Ist also auch keine zustimmende Handlung oder?

Sag mir Bescheid, wann Du gegen die vor Gericht zu Felde ziehst, Einstein.
Ich will mal wieder was zu lachen haben.

Gestatte mir eine Frage:
Was bitte studierst Du?

Sie haben ein Bild von Dir?
Hast Du nicht hingeschickt, oder?

Die Bilder werden oft, vor allem bei Spontanabschlüssen, direkt vor Ort von einem Bahnmitarbeiter gemacht.

Und das ist kein übereinstimmendes Handeln? :mrgreen:

Die werden mich aber sicherlich nicht ohne mein Wissen aus dem Schrank heraus photographieren, um hinterher mit gnomischen Lachen in der Dunkelkammer zu verschwinden, oder? Zumindest hoffe ich das nicht … :smt018

Ise: Das hab ich nie behauptet, dass es das nicht ist :smiley:

Fangsandclaws: Entweder haben sie ein Foto gemacht oder er hatte zufällig eins dabei, dass er ihnen gegeben hat. Anders geht es nicht, da das Bild direkt auf den Antrag für die Bahncard geklebt wird, bevor er raus geht.

[quote]Möp möp,…Ich weiß nicht mehr…soweit ich mich erinnern kann…Mir war das gar nicht so bewusst…ohne mir Gedanken zu machen…kein Plan…Was soll mir das sagen?..Ist das sinnvoll?

Nun mal im Ernst.
Du Scherzkeks willst also ne große Welle machen, mit Gericht, Presse und so, weißt aber nicht mal, was Du eigentlich unterschrieben hast? Jedes Jahr kam ne Bahncard, dies Jahr auch, aber Du willst sie jetzt nicht mehr und machst die Bahn verantwortlich, dass sie das nicht riechen kann?

irgendwo in einer produktbegleitenden Beschreibung (wenn überhaupt, kein Plan)
Das nennt sich Geschäftsbedingungen, und in den letzten 5 Jahren hättste Dir die ja mal durchlesen können, wenn schon nicht bei Vertragsabschluss, nicht wahr?
[/quote]

Ich habe aber zuhause keinen Vertrag liegen, alter. Meinst Du ich schmeiße sowas weg? Ich habe zuhause noch alte Handy-Verträge von '99. Ich bin ~2005 in Hannover zum Schalter, hab gesagt ich will ne BC50, dann musste ich meine Adresse aufschreiben + Passbild abgeben (offensichtlich musste ich handschriftlich ein Formular ausfüllen.) Das war aber offensichtlich KEIN Vertrag, ich dachte das wäre offensichtlich geworden. Außerdem hätte mir der BC-Service bestimmt auch eine Kopie zugeschickt, wenn es einen gäbe. Wie soll man sonst seinen Anspruch begründen? „Ja ääh Sie schulden uns xyz Euro.“ „Öhm nö?“ „Doch. Ich sage, das ist so, dann ist das so!“ lol

Das steht doch gar nicht mal so versteckt in dem Brief, den man bekommt, dass die jedes Jahr verlängert wird, du Troll. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. (Ich meine mich sogar zu erinnern, dass ich das sogar schon bei der Bestellung ziemlich offensichtlich iwo gelesen hatte).

Das habe ich inzwischen auch festgestellt. Das ist aber doch kein Vertrag lol. oh ich klebe an das Produkt (Bahncard) ne Beschreibung, wo drinsteht, bis wann man wie zu kündigen hat. Hmmmmmmmmmmmm

Und kann sogar noch so weit gehen, dass ich drei Leute kenne, die nach der Kündigungsfrist erst gemerkt haben, dass sie keine Card mehr wollen, und von der Bahn alles rückerstattet bekommen haben. Da waren die eig sehr kulant.

Aha. Na immerhin.

Wenn das kurz war möchte ich keinen langen Text lesen. :roll:

Is’ ganz einfach: Du bist 'n bissi naiv, ne?

Ich kann Dir sagen, wie das bei Dir zustandekam: Du hast Dir 2006 die Fanbahncard25 geholt, die sich um je einen Monat verlängert hat, je weiter die Mannschaft gekommen ist.
Und da hast Du was unterschrieben.

Nein. Immernoch BC 50, immernoch 2005. Wer lesen kann und so… im Übrigen bin ich nicht der Einzige, der abgezockt wird, Du Witzbold:
http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/ … laenglich/
"Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Beispiel geht es in mehr als fünfzig Prozent der Beratungen im Bereich Fahrgastrechte um die Bahncard. „Es ist vielen Kunden nicht bekannt, dass es sich um ein schriftlich zu kündigendes Abonnement handelt“, sagt Bereichsreferentin Nadine Schreiber-Franz. "

Du hast jedes Jahr brav gezahlt = konkludendes Handeln = Vertrag.

Aha. Hm mh

Sie haben ein Bild von Dir?
Hast Du nicht hingeschickt, oder?
Ist also auch keine zustimmende Handlung oder?

s.o. Wenn die Alte am Schalter sagt, sie braucht ein Passbild dafür, gebe ich natürlich eins ab. Ich frage mnich grad, wieso ich geschrieben hab „Ich weiß nicht mehr, wann/wie/wo ich die BC (BC = BahnCard) gekauft habe, bin mir aber sicher, nichts von wegen Abonnement unterschrieben zu haben.“ Stimmt natürlich nicht, ich weiß noch, dass ich in Hannover am Bahnhofsschalter war, s.o… Müsste 2005 gewesen sein, jedenfalls ist aus dem Jahr das erste Schreiben, wo die BC dranklebte (und wo in der Tat irgendwo drin steht, dass man 6 Wochen Kündigungsfrist hat, was ich mir aber nicht durchgelesen habe, wozu auch. Ich lese auch keine Anleitung für mein handy sondern benutze es)

Gestatte mir eine Frage:
Was bitte studierst Du?

Was hat das mit irgendwas zu tun? Falls Du damit impliziert, dass ich dumm sei, muss ich dich enttäuschen. Ich hab gestern abend den Focus IQ Test (lololol) mit Ergebnis 139 (60 von 70) gerult. rofl

lololol rofl… ach wie toll diese Sprache doch zu sein scheint.
Jedenfalls ist es mir auch schon so ergangen, dass ich vergaß meine Bahncard zu kündigen. Es ist aber nun mal so, dass es Teil der Geschäftsbedingungen ist, die du mit deiner Unterschrift anerkennst und die wirst du ja geleistet haben müssen beim ersten Kauf. Das ist nun ja keine Betriebsanleitung wie beim Handy… Klar ist auf jeden Fall, dass man am Schalter definitiv nicht darüber aufgeklärt wird, dass man ein Abo eingeht, das stimmt. Aber, in jedem der dir zugeschickten Briefe der Bahncards der letzten Jahre stehts extra noch mal drin, die Geschäftsbedingungen. Natürlich steckt da sicher auch Kalkül der DB dahinter, dass es eben viele Menschen wie mich oder auch dich oder viele andere (siehe dein Verbraucherzentrale Zitat) gibt, die es eben nicht genau lesen. aber wie gesagt, man sollte sich immer durchlesen was man unterschreibt, bei der vorläufigen BC, die man ja am Schalter bekommt, also bei dem Antrag sind im übrigen auch die Geschäftsbedingungen mit drauf, auch 2005 schon…

PS: warum zahlst du eigentlich nur 118 €, bin mir auch eigener Erfahrung sicher, dass es die ermäßigte BC auch als Student nur bis Ende 26 oder 27 (je nach (Un-)Kenntnis des Mitarbeiters der Bahn ;)) gibt… pass also zusätzlich noch auf, dass du nicht bald einfach das doppelte zahlst, das finde ich übrigens die eigentliche Frechheit, wäre mir eigentlich passiert, aber es gab Kulanz bzw. den Kauf einer 25er statt der nicht ermäßigten 50er…

Achja: rofl lol

zomfg rofl lustig ist alleine die tatsache, dass du erst nach fünf jahren auf die idee kommst, ein paar tage vor ankunft der neuen bahncard dich zu erkundigen, was es damit auf sich hat und dich jetzt beschwerst ololol. rofl rofl. jeder halbwegs normal denkende mensch, der einen unheimlich aussagekräftigen focus online iq-test mit einer zweistelligen zahl bewältigt wäre bereits bei der ersten verlängerung stutzig geworden. bei deinem ergebnis hat focus online wahrscheinlich ein komma vergessen rofl lol.

Wer einen neuen Kündigungsversuch unternimmt, kann das Pech haben, dass dann der Termin schon vorbei ist - dann muss man ein Jahr lang weiterzahlen.

ich denke auch das es ein fehler deinerseits war bzw ist. sich erst wundern warum die karte jedesjahr neu kommt, sich aber in keinerweise darum zu kümmern.
und selbst ich, der vielleicht einmal im jahr bahn fährt, weiß, dasses die BC nur im ABO gibt. und das eine kündigung nicht eine woche vor ablauf der karte möglich ist sondern meist monate vorher sollte man mit 29 eigendlich auch wissen.

lol

lol.

Aha. Hm mh

Was hat das mit irgendwas zu tun? Falls Du damit impliziert, dass ich dumm sei, muss ich dich enttäuschen. Ich hab gestern abend den Focus IQ Test (lololol) mit Ergebnis 139 (60 von 70) gerult. rofl

Jetzt verstehe ich auch Deine Frage, ob Deine Eltern zahlen müssen. Du bist noch minderjährig. Zumindest lässt das Schriftbild nicht auf einen 29-jährigen Studenten mit Abitur schließen. Auch anhand Deiner anderen Beiträge würde ich Dich höchstens auf 17 schätzen.

[OT]Ich hole mir mal eben eine Tüte Chips und Cola. Dieser Thread könnte interessant werden 8) [/OT]

Ich habe mich lange nicht mehr so über Foreneinträge amüsiert. Vielen Dank!

Uuups, hab vergessen lol und rofl mit in den Satz einzuflechten, da hab ich jetzt wohl nicht gerult…

Ich bin ~2005 in Hannover zum Schalter, hab gesagt ich will ne BC50, dann musste ich meine Adresse aufschreiben + Passbild abgeben (offensichtlich musste ich handschriftlich ein Formular ausfüllen.)
Das war aber offensichtlich KEIN Vertrag, ich dachte das wäre offensichtlich geworden.

Das war einer. Der, dem das offensichtlich nicht klar wurde, bist Du.

Das steht doch gar nicht mal so versteckt in dem Brief, den man bekommt, dass die jedes Jahr verlängert wird, du Troll. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. (Ich meine mich sogar zu erinnern, dass ich das sogar schon bei der Bestellung ziemlich offensichtlich iwo gelesen hatte).

Das habe ich inzwischen auch festgestellt. Das ist aber doch kein Vertrag lol.

Junge,… hast Du schon mal über eine Karriere als Komiker nachgedacht?
Du bist echt herzerfrischend.

Nein. Immernoch BC 50, immernoch 2005. Wer lesen kann und so… im Übrigen bin ich nicht der Einzige, der abgezockt wird, Du Witzbold:

Falls Du irgendwie in der Lage bist, Deine eigene Texte sinngemäss zu erfassen: das es sich um eine BC50 handelt hast Du im Eingangspost nicht gesagt und es ist auch unerheblich. Der „Witzbold“ hier bist Du selbst.

s.o. Wenn die Alte am Schalter sagt, sie braucht ein Passbild dafür, gebe ich natürlich eins ab. Ich frage mnich grad, wieso ich geschrieben hab „Ich weiß nicht mehr, wann/wie/wo ich die BC (BC = BahnCard) gekauft habe, bin mir aber sicher, nichts von wegen Abonnement unterschrieben zu haben.“ Stimmt natürlich nicht, ich weiß noch, dass ich in Hannover am Bahnhofsschalter war, s.o… Müsste 2005 gewesen sein, jedenfalls ist aus dem Jahr das erste Schreiben, wo die BC dranklebte (und wo in der Tat irgendwo drin steht, dass man 6 Wochen Kündigungsfrist hat, was ich mir aber nicht durchgelesen habe, wozu auch. Ich lese auch keine Anleitung für mein handy sondern benutze es)

Willkommen in der realen Welt.

Dir ist selber nicht klar, das Du Dich mit jedem Deiner Post zu einem absoluten Kasper machst. Widersprüche über Widersprüche. Erst hast Du keinen Vertrag unterschrieben, jetzt hast Du auf einmal ein Formular unterschrieben.

Pass auf, ich mach Dir das mal klar und schreib auch schön langsam:
Was Du da unterschrieben hast, das war ein „Antrag“. Und die Annahme des Antrags erfolgte durch die Übersendung der Bahncard. Das ganze nennt man einen Vertrag. :shock:

Kürz das Ganze doch ab, Einstein:

Du meinst Du willst nicht zahlen, weil’s in Deinen Augen Abzocke ist? Dann zahl doch nicht und hör auf rumzuheulen. Du meinst, Du hast keinen Vertrag? Prima … dann musst du doch auch nicht kündigen.

Alles in allem ein unnötiger Thread … :roll:

Ich muss dir ein Lob ausprechen.
Nachdem du erkennst, dass du ein Problem mit deiner BahnCard hast, unternimmst du das einzig Richtige: Du eröffnest einen Thread in einem fernsehkritischen Forum.

Als EX-BahnCard-25-Besitzer (der auch schonmal die Kündigungsfrist verpasst hat) kann ich dir mitteilen: Das Formular das du ausgefüllt hast, ist ein Vertrag. Kleiner BWL-Grundkurs: „Ein paar Bratwürste im Brötchen“ an der Imbissbude ist auch ein Vertrag.

Außerdem wurde mir vorher klar und deutlich gesagt, dass es ein Abo ist (siehe auch Homepage). Ich glaub auf dem Brief mit der ersten BahnCard stand das auch drin.

Mit Überweisung der ersten Verlängerung hat sich dieser Punkt aber erledigt (§ 121 BGB)