Hallo Holger,
in den Regeln steht unter 5c.)
untersagt sind… Verleumdungen (bezieht sich speziell auf Betrugsvorwürfe gegen Personen/Firmen/Sendeanstalten)
Wird hier in dem Forum deswegen häufig von Usern das “B-Wort” benutzt?
Also macht es rechtlich einen Unterschied, wenn ich sage:
Bei XYZ sind doch alles nur ■■■■■■■■! / YZ ist ein ■■■■■■■■!
oder
Bei XYZ sind doch alles nur “B-Wort/B-Wörter”! / YZ ist ein “B-Wort”!
Und wer würde im Falle einer Verleumdung “Post” bekommen? Doch nicht etwa du, wenn ich so etwas schreiben würde, oder?
Alles Gute für dich!
Hannah