B-Wort

Hallo Holger,

in den Regeln steht unter 5c.)
untersagt sind… Verleumdungen (bezieht sich speziell auf Betrugsvorwürfe gegen Personen/Firmen/Sendeanstalten)

Wird hier in dem Forum deswegen häufig von Usern das “B-Wort” benutzt?

Also macht es rechtlich einen Unterschied, wenn ich sage:

Bei XYZ sind doch alles nur ■■■■■■■■! / YZ ist ein ■■■■■■■■!

oder

Bei XYZ sind doch alles nur “B-Wort/B-Wörter”! / YZ ist ein “B-Wort”!

Und wer würde im Falle einer Verleumdung “Post” bekommen? Doch nicht etwa du, wenn ich so etwas schreiben würde, oder?

Alles Gute für dich!
Hannah

Das “B-Wort” ist ein automatischer Wortfilter, der genau aus diesem Grund eingerichtet wurde. Wenn du also Be-trug (natürlich ohne Bindestrich) schreibst, macht die Forensoftware daraus ■■■■■■.

Und ja, im Falle eines Falles würde zunächst einmal Holger als namentlich bekannter Betreiber dieses Forums Post vom Anwalt bekommen. Und selbst wenn er dann die Daten des betroffenen Users rausgibt, könnte er unter Umständen trotzdem noch über die Störerhaftung zu Rechenschaft gezogen werden.