AW: Inkassounternehmen gibt "Mandat" an Landesrundfunkanstalt zurück

Jepp völlig richtig wegen GEZ Rückständen saß glaube ich noch nie jemand und mein Fall war eine Summe die nichts mit der GEZ zu tun hatte.

[QUOTE=Seroska;405211]wer weiß schon, welche methode von denen angewendet wird.[/QUOTE]

Waterboarding, während im Hintergrund Markus Lanz läuft -> Bei der Strafe würde ich freiwillig eine Niere verkaufen, um den Kram endlich zu bezahlen :mrgreen:

Kurz zum Thema es würde wohl keine Rechtsgrundlage zur Einforderung der GEZ Gebühren geben und das deswegen das Inkassounternehmen das Mandat zurückgibt:

Habe diese Woche jetzt schon drei Lohnpfändungen endgültig veranlasst (arbeite in dem entsprechenden Bereich). Scheint also doch eine entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden zu sein, die Forderungen werden jetzt jedenfalls (zwangsweise) allesamt beglichen. Und dafür ist nichtmal ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss eines Gerichts notwendig.

Gruß

@BlenderBender: Du veranlasst also Lohnpfändungen, kennst aber selber die Rechtsgrundlage, auf derer Basis Du das machst, gar nicht? Klingt nicht sehr glaubwürdig…

[QUOTE=watchmoretv;405224]@BlenderBender: Du veranlasst also Lohnpfändungen, kennst aber selber die Rechtsgrundlage, auf derer Basis Du das machst, gar nicht? Klingt nicht sehr glaubwürdig…[/QUOTE]

Ich bin nur die ausführende Person beim Drittschuldner (Arbeitgeber). Hier kommen also nur die fertigen Schreiben der Behörden (Stadtverwaltung) an, und den Schreiben haben wir als Drittschuldner folge zu leisten. Natürllich bin ich juristisch nicht so bewandert das ich die Rechtsgrundlage kenne, ist aber auch nicht meine Aufgabe.

Lange Rede kurzer Sinn: Wie gesagt wird die Forderung jetzt zwangsweise beglichen.

[QUOTE=Nebelspalter;405205]Kurzer Erguss von der schweizerischen Front der sinnlosen Gebührenstorys;

Jetzt wird noch gestritten ob das auch rückwirkend gelten soll…[/QUOTE]

Ach demnächst kann man sich hier noch lustiger streiten wenn allgemein ne abgabe von ~400chf/jahr/haushalt gelten soll, egal wieviele Geräte vorhanden sind. Ich geh nämlich fest davon aus, dass diese Abstimmung angenommen wird.

@BlenderBender: dann sind diejenigen, die sich ihr Gehalt einfach so pfänden lassen, unwissend. In solchen Fällen immer nach der RECHTSGRUNDLAGE fragen!

[QUOTE=watchmoretv;405240]In solchen Fällen immer nach der RECHTSGRUNDLAGE fragen![/QUOTE]

Fragen ? Nach meinem Kenntnisstand hat der Arbeitgeber eine Lohnpfändung zwingend durchzuführen, ansonsten er sich selber strafbar machen würde.
Einer Lohnpfändung geht ja für gewöhnlich eine erfolglose Sachpfändung voraus, bzw. tritt der einfachkeithalber an deren Stelle wenn Lohn vorhanden ist. Hartz4 Empfänger trifft das ja entsprechend nicht, die Sozialleistung wird auch weiterhin unpfändbar bleiben.

[QUOTE=Rynam;405233]abgabe von ~400chf/jahr/haushalt, egal wieviele Geräte vorhanden sind.[/QUOTE]

Allerdings brauchen wir dann auch die Billag als Inkassostelle nicht mehr, das müsste die ganze Sache eigentlich verbilligen. grübel

Lohn kann doch nur bis 1100 oder früher 900 Euro gepfändet werden und nicht darunter oder?

Die Pfändungsgrenze ist abhängig vom Einkommen und von Unterhaltspflichten. Für nähere Angaben einfach mal nach “Pfändungstabelle” googeln.

[QUOTE=ezzendy;405082]Es kommt halt immer darauf an, was für eine Dienstleistung man bucht. Ein mögliches Verfahren kann die GEZ immer noch einleiten. Sie haben halt nur eine Teil des Prozess an eine externe Firma gegeben.[/QUOTE]

Das mag schon sein, aber ich fände es schon extrem kurios, wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen würde nach dem Motto: “Redet bitte zwei Jahre lang auf den Schuldner ein und wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann übergebt die Sache wieder an uns.” :ugly

Danke für den Hinweis was ich gefunden habe ist Folgendes:

“Die genaue Höhe der Pfändungsfreigrenzen ergibt sich aus der Pfändungstabelle einer Anlage zu § 850 c ZPO. Dem Schuldner soll sollen durch die Freigrenzen ein angemessener Einkommensteil verbleiben. Das sind seit dem 01. Juli 2013 (mindestens) 1.049,99 Euro (Grundfreibetrag ohne Unterhaltsverpflichtungen”

So ist es. Ein Kollege von mir z.B. verdient 2300 Euro netto und hat sich massive Schulden angesammelt. Er hat dann Kinder produziert und jetzt kann ihm kein Cent gepfändet werden.

Das die Kinder aber bei volljährigkeit nicht mehr berücksichtigt werden weiß dein freund hoffentlich :mrgreen:

Er ist nicht mein Freund. Und dass die Kinder bei Volljährigkrit nicht berücksichtigt werden, ist irrevelant, da er ständig weiter Kinder produziert.

[post=405395]@watchmoretv[/post]

Ein Kollege von mir z.B. verdient 2300 Euro netto und hat sich massive Schulden angesammelt. Er hat dann Kinder produziert und jetzt kann ihm kein Cent gepfändet werden.

Und dass die Kinder bei Volljährigkrit nicht berücksichtigt werden, ist irrevelant, da er ständig weiter Kinder produziert.

Tolle Strategie. Und woher nimmt er das Geld für die Kinder? Auch Unterhalt kann eingeklagt werden.

Volljährigkeit hebt nicht automatisch die Unterhaltspflicht auf. Wenn die Blagen noch in der Ausbildung sind, darfst du kräftig weiterlöhnen - notfalls noch jahrelang. Hier mal ein paar nachhaltige Gründe für sorgsame Empfängnisverhütung!

[QUOTE=watchmoretv;405337]“Redet bitte zwei Jahre lang auf den Schuldner ein und wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann übergebt die Sache wieder an uns.” :ugly[/QUOTE]
Das ist die Auslagerung eines Teiles einer Prozesskette. Ein völlig normaler Vorgang.

Und die Taktik deines Freundes ist vielleicht originell, aber ich bin irgendwie weit davon entfernt zu sagen: Clever! :mrgreen:

Sollte der Vater nicht zahlen können, wollen oder es aus anderen Gründen das Geld nicht ankommen, kann die Mutter zum Jugendamt gehen und die Überweisen dann das was ihr zusteht und wenden sich mit der Forderung an den Unterhaltspflichtigen.

Die Frau die Essen für die Kinder kauft bekommt also ihr Geld.

Wie seiht jetzt also der Richtige Umgang mit dem Gerichtsvollzieher oder dem SChreiben vom Oberbürgermeister aus?

Einfach ignorieren, wenn die lokale Kommune das GEZ-Geld eintreiben will?

Wenn du nicht arbeitest oder sowieso nur sehr wenig Gehalt bekommst kannst du es theoretisch weiterhin ignorieren denk ich. Ansonsten kann dir die Stadt recht schnell dein Gehalt pfänden (wie gesagt ohne vorher nochmal zum Amtsgericht zu müssen). Und auch wenn du nicht genug verdienst das man dir was pfänden kann: es ist doch echt scheiße eine Pfändung gegen sich laufen zu haben oder nicht? Sobald du mal mehr verdienst wird die Pfändung dann greifen.