Anwälte mahnen Streamingnutzer ab

@SkafDir:

Naja, zu erst könnte man eine negative Feststellungsklage einreichen, um festzustellen, ob das Gericht überhaupt die Daten hätte herausgeben dürfen, da es sich nicht um eine Straftat handelt und der Weg wie man an die IP-Adressen gekommen ist wohl zu 100% gegen den Datenschutz verstößt bzw. gegen den Paragraphen gegen die Abhörung von Kommunikationsverbindungen.
Wegen der “Straftat” ist man da wohl mit §44a UrhG ganz gut bedient.

Als nächstes darf man dann auf keinen Fall bezahlen oder auch nur irgendeinen Briefverkehr mit diesen “Anwälten” aufnehmen. Dabei MUSS man aber gucken das es in der Abmahnindustrie schwarze Schafe gibt und normale Kanzleien, die zwar auch gerade keine juristische Meisterleistung leisten, aber seriös arbeiten (An so eine bin ich mal geraten).
Ich musste z.b. 700 Euro bezahlen, mir konnte man aber eine angebliche nicht-kommerzielle Vervielfältigung nachweisen (Durch nen P2P-Upload, da passt man zwei Minuten nicht auf… )

Dabei muss man dann eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die liegt dem Schreiben meist bei, ich würde aber ein eigenes Verfassen und versuchen den Strafbetrag zu deckeln (Wenn da irgendwelche hohen Beträge stehen muss man einfach auf 100 Euro runter - Es sei denn man kann wirklich nachweisen das man damit nichts zu tun hat).
Die Störerhaftung spielt den Anwälten dabei natürlich in die Hände: Während man früher mit der IP-Adresse ohne MAC-Adresse ja keinen genauen Hafter ausmachen kann, sondern nur den Anschluss woher die Verletzung kam, wodurch man damit schnell raus war - ist es ja heute so, dass IMMER der Anschlussinhaber zahlen muss.

Wer sich weigert die Unterlassungserklärung zu unterschreiben riskiert natürlich ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das kann teuer werden! Der Trick ist, das diese Unterlassungserklärung nichts anderes als eine außergerichtliche Abmachung ist: Du zahlst und wir lassen unsere (angeblichen) gerichtlichen Ansprüche fallen.
Dementsprechend hat der Anwalt aber auch die Verhandlungsmacht: Er muss darauf ja nicht eingehen, mit der Erklärung macht man ja quasi nur einen Vorschlag das ganze ohne Gericht klären zu können.
Daran erkennt man dann spätestens ob man eine seriöse Kanzlei oder eine Abzockkanzlei vor sich hat: Ich hatte zwar Pech, man wollte auf die 100 Euro nicht eingehen, konnte das aber auch gut belegen warum (War wohl angeblich zu neu und deswegen schwerwiegender Fall oder so).
Da habe ich von anderen Kanzleien gehört die da einfach nicht drauf eingehen ohne Begründung.

In diesem Fall hier würde ich aber nicht nur die Räder in Gang setzen die mich selbst schützen, sondern die Arschtret-Maschinerie anwerfen und mich auf jeden Fall mit meinem Anwalt hinsetzen und sich beraten lassen, welche Konsequenzen man gegen die Anwälte und gegen den offensichtlich falsch agierenden Richter ziehen kann.

@Gabumon:

Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind.

Kommt aus dem ersten Link von nix.

Wenn ich das richtig verstehe müssten sich also irgendwelche Pornoproduzenten an die Schweizer Firma „The Archive“ gewendet haben und diese Firma hat dann ihrerseits diese Kanzlei beauftragt.

Kann aber sein das ich da vollkommen auf dem Holzweg bin. So verstehe ich das bisher.

@ExtraKlaus: ich nehme mir später Zeit das durchzulesen ^^

Das kann ja sogar sein, aber dann hat sich die Kanzlei an Redtube zu wenden und NICHT an die Nutzer. Ganz klare Sache eigentlich…

@SkafDir: Okay :wink:

[QUOTE=Skafdir;335295]
Der Punkt wäre nämlich: Wenn ein Gericht feststellt, dass diese Daten nicht hätten freigegeben werden dürfen, dann sind dadurch auch alle anderen Fälle nichtig, weil illegal beschaffte Beweise vor einem deutschen Gericht nicht verwertet werden dürfen.[/QUOTE]

WBS hat das in einem Video beantwortet. ab 2:30.

Sonst einfach mal deren Videos gucken.

@ExtraKlaus: Eigentlich eine klare Sache, aber diese Kanzlei hat ja behauptet, dass Redtube eine Filesharingseite wäre und aus irgendeinem merkwürdigen Grund haben die Richter aus Köln dem Glauben geschenkt. (Wobei ich bei den Richtern tatsächlich von einem „Justizirrtum“ ausgehe. Die haben ja nicht wirklich was davon wenn sie da Hilfestellung geben.


tja und so wie ich nun das Video verstehe und auch die Erklärungen von ExtraKlaus, scheint es ja wirklich so, dass jeder einzelne Betroffene sich einen Anwalt suchen muss… selbst wenn eigentlich nach ein paar Fällen klar ist das alles andere genauso sein muss…

Also doch keine Möglichkeit auf „kollektive Unschuld“, schade aber auch.

Aber hey, auf die Art gibt es ein schönes zusätzliches Weihnachtsgeld für alle möglichen Anwälte der Republik. Jurastudium mit Schwerpunkt Medienrecht scheint vielversprechend zu sein… naja dafür macht mir mein Studium Spaß, auch ohne das ich Geld damit verdienen kann. :stuck_out_tongue:

Wodrauf ich ja mal gespannt wäre, ist die Frage ob die Klage gegen den federführenden Anwalt der Abmahner erfolg hat. Aber das dauert bekanntlich ja immer etwas länger.
Wird auf jeden Fall noch lustig.

Hier nocheinmal ein paar kleine Tipps an alle die Versuchen der Bevölkerung Geld aus der Tasche zu ziehen.
Folgende Dinge sollten dabei nicht rechtswidrigerweise angegriffen werden.

  1. Autos
  2. Bier
  3. Pornos

Wenn die Leute Angst kriegen das ihnen eines davon weggenommen werden soll, dann wird doch noch der Beweis erbracht, dass sogar wir Deutschen in der Lage sein können eine Revolution zu starten. ^^

In a related story…

[QUOTE=Skafdir;335314]aus irgendeinem merkwürdigen Grund haben die Richter aus Köln dem Glauben geschenkt. (Wobei ich bei den Richtern tatsächlich von einem „Justizirrtum“ ausgehe. Die haben ja nicht wirklich was davon wenn sie da Hilfestellung geben.
[/QUOTE]
Das Gericht in Köln ist mittlerweile so weit ich weiß das einzige das diesen Spaß noch mitmacht. Ich weiß nicht ob die Richter einfach nur zu inkompetent für dieses Thema sind, die aus bestimmten „Gründen“ den Anwälten gegenüber aufgeschlossen sind (Ich will ja niemanden was unterstellen :wink: ) oder was weiß ich.

Fakt ist, dieses Mal hat das Gericht da echten Mist gebaut. Dafür muss man es eigentlich endlich mal zur Verantwortung ziehen!

[QUOTE=Skafdir;335314]tja und so wie ich nun das Video verstehe und auch die Erklärungen von ExtraKlaus, scheint es ja wirklich so, dass jeder einzelne Betroffene sich einen Anwalt suchen muss… selbst wenn eigentlich nach ein paar Fällen klar ist das alles andere genauso sein muss…
[/QUOTE]

Ich würde,wäre ich jetzt erneut betroffen, mir natürlich einen Anwalt nehmen - Aber hauptsächlich um den von U+C mal kräftig den Arsch zu verhauen. Wenn man nicht die Strafe kampflos bezahlen will wird man da auch so oder so nicht drum herum kommen.

Und es geht auch nicht darum, das man unbedingt weiter Pornos gucken will (Obwohl… doch, auch. :smiley: ), sondern darum das dies einen fürchterlichen Präzendenzfall schaffen könnte, was verherrende Auswirkungen auf Digital Natives hätte (also auch mich).
Wenn bereits das Streaming illegal wäre und der Nutzer nicht erkennen kann, ob das was er konsumiert illegal ist oder nicht, dann gehen wir einen Pfad den Deutschland entgültig gegenüber den anderen Ländern UM JAHRE - was das Internet angeht - zurückkatapultiert!
Ich meine, ist es nicht bezeichnend, das man in den USA(!!) mit dieser Aktion NICHT durchkommen würde?

Was ich nicht verstehe, ist das es wirklich eigentlich nach dem Urheberrecht völlig in Ordnung ist. Sogar DCMA-Konform!

Und dann schießt die Bundesregierung jetzt auch noch den Datenschutzbeauftragten ab…

Höchst spannende Geschichte, wirklich!
Wollt’s mal was lustiges lesen?
http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Ich habe sein „Empfehlungsschreiben“ gefeiert:

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

Hochtrabender kann man nicht „Fick dich du Arschloch“ sagen. :mrgreen:

neulich noch sagte Abmahn-Anwalt Urmann noch, die jetzige Abmahnwelle sei erst der Anfang und es würde noch viel mehr folgen. Heute sieht es so aus, dass Herr Urmann bereits jetzt erledigt ist. Redtube hat eine einstweilige Verfügung erwirkt - beim berühmt-berüchtigten LG Hamburg.

auch das LG Köln rudert zurück (Pressemitteilung als pdf)
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/index.php

Hosianna, der Hirsch ist tot.

Jetzt fehlt nur noch ein Verfahren, welches den Anwälten die Lizenz entzieht und die Kanzlei auf eine hübsche Schadensersatzzahlung festnagelt.

[QUOTE=Scheol;336298], welches den Anwälten die Lizenz entzieht und die Kanzlei auf eine hübsche Schadensersatzzahlung festnagelt.[/QUOTE]

Die Anwaltskammer kann die zulassung Entziehen, ist auch wohl schon in der Mache

Schadensersatz kann aber nur ein Gericht verhängen, da müssen dann die, die gezahlt haben und Redtube (aka youporn) klagen. Letztere werden das auf jeden Fall tun

Gedacht war das als zynische Hasstirade.
Geworden ist es jedoch zu einer angenehmen Zukunftsvision.

Ich danke, Gabumon!

Redtube hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen weitere Abmahnungen erwirkt, vor dem LG Hamburg :ugly

Lustig das sich, dass Abmahnergericht gegen eine Abmahnkanzlei wendet :twisted:

Ich sehe da in der Sache weitaus größere Konsequenzen, wenn man mal das “Was” bei Seite lässt und über das “Wie” nachdenkt.
Von Seiten mit erotischem Angebot kann man ja zunächst mal halten was man will, aber auch wenn es irgendwie den rechtlichen Grundsatz “Unwissenheit schützt nicht vor Strafe” gibt, woher soll ein Benutzer ein Internetseite, denn jetzt Wissen, ob die dort vorhanden Videos urheberrechtlich erlaubt sind oder nicht. Man muss sich mal das Überlegen, was gerade hier passiert. Wenn das Verhalten dieser Anwaltskanzlei rechtlich akzeptiert wird, muss man künftig bei jedem Video, das man im Internet anschaut Angst haben, eine Abmahnung im Briefkasten zu haben, unabhängig davon ob es sich hier um ein Video erotischen Inhalts dreht oder eben nicht.
So kriegen wir dann demnächst wahrscheinlich Verhältnisse wie in China.

Das Landgericht Hamburg hat längst die Entscheidung aus Köln aufgehoben und festgesetzt, dass Streamen nicht Downloaden ist und somit vorerst legal bleibt.

Zudem müssen die Anwälte ihre Strategien der Beweisbeschaffung ändern.
Momentan ist die beste Zeit auf entsprechenden Seiten Filme zu schauen.
Denn das Urteil gilt nicht nur für die Erotikecke.

Hallelujah, dann kann man ja wieder ruhigen Gewissens schlechte Pornos gucken >_>

[QUOTE=Scheol;336845]Das Landgericht Hamburg hat längst die Entscheidung aus Köln aufgehoben und festgesetzt, dass Streamen nicht Downloaden ist und somit vorerst legal bleibt.
[/QUOTE]

Wenn ich das richtig entnehme ist das aber diese Sache mit der einstweiligen Verfügung, und diese sei laut Focus Online (siehe http://www.focus.de/digital/porno-nutzer-gucken-in-die-roehre-verfuegung-stoppt-abmahnwelle-oder-doch-nicht_id_3502446.html) noch nichts wert, weil das erst noch den Verwaltungsweg in der Schweiz nehmen müsse.
Auf jeden Fall ist diese ganze Abmahnwelle ein tolles Geschäft für die Rechtsanwälte, und zwar für beide Seiten.

Nun, ich habe das anders verstanden. Und zwar, dass Abmahnungen generell unzulässig sind. https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/21/lg-hamburg-untersagt-abmahnungen/

Für Internetnutzer ist die Hamburger Entscheidung ein weiteres Signal, dass das Betrachten eines Videostreams kaum durchsetzbare Abmahnungen nach sich ziehen kann, weil es der geltenden Rechtslage nicht widerspricht. Betroffen sind nicht nur die Betrachter erotischer Filme. Auch Mainstream-Seiten, allen voran Youtube, könnten ansonsten zu Abmahnfallen werden.

Ein Arbeitskollege von mir hat eine der, im Rahmen der Abmahnwelle verschickten, Fake-Mails bekommen, die auch von der Kanzlei sein sollen. Ein paar Aspekte sollten das “geübte” Auge aber stutzig machen.

  1. Es handelt sich um eine E-Mail.
  2. Die E-Mail-Adresse der Anwaltskanzlei endet auf @gmx.
  3. Das “Verbrechen” sollte einen Tag nach dem Erhalt der E-Mail stattfinden. Da sag nochmal jemand, es gäbe kein Precrime-Programm. ^^
  4. Der Anhang, in dem natürlich alle wichtige Details (wie etwa die Beweisführung, die Bankdaten und die Adresse der Anwaltskanzlei) standen, war eine Zip-Datei.
  5. Der Name des Pornos war viel zu gewöhnlich. Könnte auch ne Dailysoap in der ARD sein.

Schlimmer als dieser plumpe Versuch die Menschen zu verunsichern und so zum Öffnen des Anhangs zu bewegen, ist eigentlich nur der Gedanke daran, dass es in einigen Fällen wohl auch gelungen sein wird.

[SPOILER][/SPOILER]

Leider sind Abmahnungen per E-mail wohl auch “rechtsgültig” obwohl hier der “Zustellbeweis” noch schwerer ist.

Ich finds ja eh lustig das so Anwaltspost mit normaler Post kommt, und damit theoretisch auch einfach in die Mülltonne gehauen werden kann :ugly